Akkordlohn Weiter Zurück Schließen

Unter Akkordlohn ist eine Entgeltfestsetzung nach geleisteter Arbeitsmenge zu verstehen. Ausgangspunkt ist aber auch hier der (tarifliche bzw. betrieblich vereinbarte) Stundenlohnsatz.

Beim sog. Stückakkord wird der Stundenlohnsatz auf die Leistungseinheit „Stück“ umgerechnet, wobei von einer Normalleistung je Arbeitsstunde ausgegangen wird.


Bei der Lohnform „Zeitakkord“ wird zunächst der Stundenlohnsatz auf Normalleistung je Arbeitsstunde (60 Minuten) umgerechnet. Der so ermittelte Stückzeitakkordsatz [EUR/Min.] wird dann mit der Leistungszeit für die Erfüllung einer definierten Auftragsgröße [Min.] multipliziert.



Voraussetzungen für die Anwendung des Akkordlohnes sind vor allem
  • die Akkordfähigkeit (gleichmäßiger, regelmäßiger, sich wiederholender Arbeitsablauf),
  • die Akkordreife (der Arbeitsablauf kann nach Übung und Einarbeitung gut beherrscht werden),
  • die Beeinflussbarkeit der Leistungsmenge durch die Arbeitskraft.
Vorteile des Akkordlohnes:
  • die Entgeltfestsetzung ist leistungsgerecht,
  •  es besteht ein Anreiz zu hohen Arbeitsleistungen,
  •  es ergeben sich konstante Lohnstückkosten.

    Nachteile des Akkordlohnes:
  • Neigung zur Überanstrengung der Arbeitskräfte,
  • Gefahr verminderter Qualität in der Arbeitsausführung,
  • Aufwändige Ermittlung der Daten für die Entgeltabrechnung u. a.

    Siehe auch: Entgeltformen, Entgeltabrechnung.