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Von einem (reinen) Aktiv-Tausch wird dann
gesprochen, wenn durch einen
Geschäftsvorfall nur
Positionen auf der
Aktiv-Seite der
Bilanz berührt werden.
Dabei wird sich
der Betrag bei einem der Posten erhöhen, während der
Betrag bei einem anderen Posten vermindert wird. Die
Bilanzsumme bleibt gleich (siehe Grafik).
Beispiel 1 (Nr. 1a): Kauf
eines aktvierungspflichtigen Computers gegen
Barzahlung zum Preis von 714 EUR (ohne Beachtung der
Umsatzsteuer). Wirkungen: Die
Position "Betriebs- und Geschäftsausstattung" (unter
"Sachanlagen") nimmt um den Betrag von 714 EUR zu.
Der Bestand an Bargeld in der Kasse nimmt um 714 EUR
ab. Diese Situation ändert sich auch nicht, wenn
das hier betrachtete Unternehmen
vorsteuerabzugsberechtigt wäre. In diesem Fall würde
die Position "Büro- und Geschäftsausstattung" -
unter der Annahme, dass im Kaufpreis von 714 EUR die
19%-ige Umsatzsteuer enthalten ist - um den Betrag
von 600 EUR (714 EUR/1,19 = 600 EUR) zunehmen,
während unter der Position "Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände" der Betrag von 114 EUR als
Vorsteuer (= Forderungen gg. dem Finanzamt)
auszuweisen wären. Bei der Position "Kasse,
Bankguthaben" bliebe es beim Abgang der 714 EUR.
Beispiel 2 (Nr. 1b): Eine Kunde
des Unternehmens begleicht (endlich) eine bislang
offene Rechnung per Banküberweisung. Dies führt zu
einem Zugang bei der Position "Kasse, Bankguthaben"
und zu einer betragsgleichen Minderung der Position
"Forderungen aLuL".
Beispiel 3:
Das Unternehmen veräußert einen Pkw
(Sachanlagevermögen) zum Buchwert. Dieser Vorgang
führt zu einer Abnahme des Sachanlagevermögens
(Position Fahrzeuge) und zu einer betragsgleichen
Erhöhung entweder bei der Position "Kasse,
Bankguthaben" (bei Barzahlung) oder bei der Position
"Forderungen" (bei Gewährung eines Zahlungsziels)..
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