Aktiv-Tausch Weiter Zurück Schließen

Von einem (reinen) Aktiv-Tausch wird dann gesprochen, wenn durch einen Geschäftsvorfall nur Positionen auf der Aktiv-Seite der Bilanz berührt werden.

Dabei wird sich der Betrag bei einem der Posten erhöhen, während der Betrag bei einem anderen Posten vermindert wird. Die Bilanzsumme bleibt gleich (siehe Grafik).



Beispiel 1 (Nr. 1a): Kauf eines aktvierungspflichtigen Computers gegen Barzahlung zum Preis von 714 EUR (ohne Beachtung der Umsatzsteuer).
Wirkungen: Die Position "Betriebs- und Geschäftsausstattung" (unter "Sachanlagen") nimmt um den Betrag von 714 EUR zu. Der Bestand an Bargeld in der Kasse nimmt um 714 EUR ab.
Diese Situation ändert sich auch nicht, wenn das hier betrachtete Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt wäre. In diesem Fall würde die Position "Büro- und Geschäftsausstattung" - unter der Annahme, dass im Kaufpreis von 714 EUR die 19%-ige Umsatzsteuer enthalten ist - um den Betrag von 600 EUR (714 EUR/1,19 = 600 EUR) zunehmen, während unter der Position "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" der Betrag von 114 EUR als Vorsteuer (= Forderungen gg. dem Finanzamt) auszuweisen wären. Bei der Position "Kasse, Bankguthaben" bliebe es beim Abgang der 714 EUR.

Beispiel 2 (Nr. 1b): Eine Kunde des Unternehmens begleicht (endlich) eine bislang offene Rechnung per Banküberweisung. Dies führt zu einem Zugang bei der Position "Kasse, Bankguthaben" und zu einer betragsgleichen Minderung der Position "Forderungen aLuL".

Beispiel 3: Das Unternehmen veräußert einen Pkw (Sachanlagevermögen) zum Buchwert. Dieser Vorgang führt zu einer Abnahme des Sachanlagevermögens (Position Fahrzeuge) und zu einer betragsgleichen Erhöhung entweder bei der Position "Kasse, Bankguthaben" (bei Barzahlung) oder bei der Position "Forderungen" (bei Gewährung eines Zahlungsziels)..