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Als Akzessorietät (akzessorisch)
versteht man im Zusammenhang mit
Bürgschaften,
Hypotheken u. a. die Abhängigkeit eines Nebenrechts
von dem zugehörigen Hauptrecht.
So ist eine
Hypothek eine streng akzessorische
Kreditsicherheit,
das heißt das Bestehen, die Höhe und die Dauer einer
Hypothek ist an das Bestehen, die Höhe und die Dauer
einer Forderung gebunden. Zahlt ein Schuldner die
Verpflichtung zurück, erlischt die Hypothek.
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