Akzessorietät Weiter Zurück Schließen

Als Akzessorietät (akzessorisch) versteht man im Zusammenhang mit Bürgschaften, Hypotheken u. a. die Abhängigkeit eines Nebenrechts von dem zugehörigen Hauptrecht.

So ist eine Hypothek eine streng akzessorische Kreditsicherheit, das heißt das Bestehen, die Höhe und die Dauer einer Hypothek ist an das Bestehen, die Höhe und die Dauer einer Forderung gebunden.
Zahlt ein Schuldner die Verpflichtung zurück, erlischt die Hypothek.