|
|
|
|
Unter Hypothek
ist ein Grundpfandrecht zu verstehen, das einen
Gläubiger
berechtigt, sich wegen einer bestimmten
Forderung an dem
mit dieser Hypothek belasteten
Grundstück zu befriedigen.
Im Unterschied zur
Grundschuld gilt
als Merkmal der Hypothek, dass eine rechtswirksame
Forderung besteht, so dass die Hypothek nicht ohne
diese Forderung übertragen werden kann.
Eine Hypothek wird in
das Grundbuch
eingetragen.
|
|
|