Hypothek Zurück Schließen

Unter Hypothek ist ein Grundpfandrecht zu verstehen, das einen Gläubiger berechtigt, sich wegen einer bestimmten Forderung an dem mit dieser Hypothek belasteten Grundstück zu befriedigen.

Im Unterschied zur Grundschuld gilt als Merkmal der Hypothek, dass eine rechtswirksame Forderung besteht, so dass die Hypothek nicht ohne diese Forderung übertragen werden kann.

Eine Hypothek wird in das Grundbuch eingetragen.