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Unter Anforderungsprofil einer
Stelle ist die Gesamtheit von Anforderungen an den
Stelleninhaber zu verstehen, die sich aus den hier
auszuführenden Arbeiten ergeben, worin auch die
Bewertung der Ausprägung dieser Anforderungen
eingeschlossen ist.
Dabei ist zwischen Grund-
und Einzelmerkmalen zu unterscheiden.
Die Grundmerkmale
beziehen sich auf
- das erforderliche Wissen
bzw. Können,
- die Belastung (geistige und
körperliche Beanspruchung),
- die
Verantwortung,
- die Arbeitsbedingungen u. a.
Diese
Grundmerkmale sind möglichst durch Einzelmerkmale zu
konkretisieren. So kann zum Grundmerkmal
"Wissen/Können" zum Beispiel "Führungsfähigkeit",
"Verhandlungsgeschick", "Rechtskenntnisse",
"betriebswirtschaftliche Kenntnisse" und dgl.
gefordert werden.
Als Ausprägungsstufen
eignen sich Bewertungen aus einer Skala "sehr
gering", "gering", ... "hoch" und "sehr hoch" bzw.
aus einer Skale [1, 2, .., 6]..
Siehe auch:
Anforderungsanalyse,
Eignungsprofil,
Qualifikationsprofil.
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