|
Unter Kooperation
ist die Form einer engen, interaktiven und auf das
Verfolgen gemeinsamer Ziele
gerichteten Zusammenarbeit gleichberechtigter Partner
zu verstehen. Sie ist zugleich ein Erfordernis der
Sicherung des Zusammenwirkens spezialisierter
Einheiten in einem arbeitsteiligen Gesamtprozess
(siehe
Arbeitsteilung,
Spezialisierung).
Von besonderer
Bedeutung ist die Kooperation von
Unternehmen bei
der Gestaltung von
Einkaufs- bzw.
Absatzprozessen.
Dies kann zu Organisationsformen einer
Arbeitsgemeinschaft (Arge),
einer
Interessengemeinschaft, eines
Kartells, eines
Konsortiums, eines
Konzerns, einer
Handelskette, einer Einkaufs- und
Liefergenossenschaft und dgl. führen.
In der
Leistungserstellung sind produkt- und
verfahrensbezogene Kooperationen üblich. Die damit
verbundenen
Entscheidungen betreffen das Problem "Eigenfertigung
oder Fremdbezug" (Make or buy).
Die Realisierung von
Kooperationen in der
Beschaffung, in der Leistungserstellung
(Produktion) und im Absatz stellen hohe
Anforderungen an die
Logistik im Material-, Steuer- und im
Informationsfluss, denn die Zusammenarbeit ist nur
dann effizient, wenn es gelingt, dass das richtige
Gut, in der richtigen Menge und Qualität, zum
richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort ist und dabei
niedrige Kosten verursacht werden.
|