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Als Arbeitsmarktpolitik wird
jener Teilbereich der Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik bezeichnet, der alle
Maßnahmen der öffentlichen Hand umfasst, die
darauf gerichtet sind, die
Arbeitslosigkeit zu
mindern bzw. einen Arbeitskräftemangel (z. B. an
Fachkräften) abzubauen.
Die
Arbeitsmarktpolitik ist nicht mit
Beschäftigungspolitik zu verwechseln, denn
Beschäftigungspolitik umfasst nicht nur die
Arbeitsmarktpolitik, sondern auch die
Wechselwirkungen zur Lohn-, Sozial-, Struktur-
und Konjunkturpolitik.
Träger
der Arbeitsmarktpolitik sind vor allem
Die Finanzierung der
Arbeitsmarktpolitik erfolgt primäre aus Mitteln,
die als Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit
abgeführt werden (Beitragssatz z. Zt.
3.0 % auf das Bruttoentgelt, wobei
Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 1,5 % des
Bruttoentgelts leisten). Die Darstellung
nachstehender Grafik zeigt im Überblick die
wichtigsten Maßnahmen und Instrumente der
Arbeitsmarktpolitik (siehe hierzu auch
Informationsplattform
SGB II).
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