Arbeitsmarktpolitik Weiter Zurück Schließen

Als Arbeitsmarktpolitik wird jener Teilbereich der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik bezeichnet, der alle Maßnahmen der öffentlichen Hand umfasst, die darauf gerichtet sind, die Arbeitslosigkeit zu mindern bzw. einen Arbeitskräftemangel (z. B. an Fachkräften) abzubauen.

Die Arbeitsmarktpolitik ist nicht mit Beschäftigungspolitik zu verwechseln, denn Beschäftigungspolitik umfasst nicht nur die Arbeitsmarktpolitik, sondern auch die Wechselwirkungen zur Lohn-, Sozial-, Struktur- und Konjunkturpolitik.

Träger der Arbeitsmarktpolitik sind vor allem
Die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik erfolgt primäre aus Mitteln, die als Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt werden (Beitragssatz z. Zt. 3.0 % auf das Bruttoentgelt, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 1,5 % des Bruttoentgelts leisten). Die Darstellung nachstehender Grafik zeigt im Überblick die wichtigsten Maßnahmen und Instrumente der Arbeitsmarktpolitik (siehe hierzu auch Informationsplattform SGB II).