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Ein Arbeitszeugnis ist ein von
einem Arbeitgeber für einen
Arbeitnehmer zu
erstellendes Schriftstück, das eine Bestätigung
der Beschäftigung (nach Art und Dauer), eine
Beschreibung der tatsächlich wahrgenommenen
Aufgaben sowie eine Bewertung der Leistung und
des persönlichen Verhaltens des Arbeitnehmers
enthält.
Die Pflicht zur Erstellung eines
Arbeitszeugnisses ist in § 630
BGB geregelt.
Im Unterschied zum
einfachen Zeugnis enthält ein
qualifiziertes Zeugnis - außer Angaben
zur Art und Dauer der Tätigkeit - vor allem
Aussagen über
die im Unternehmen
bekleideten Positionen,
die Beschreibung
der Art der ausgeführten Tätigkeiten,
die Bewertung der Leistungen
des Arbeitnehmers,
die Bewertung seines
Verhaltens im Unternehmen,
u. a.
Das Zeugnis endet mit Schlussformeln (Dank
für geleistete Arbeit, Wünsche für die Zukunft,
wobei diese Aussagen nicht zu dem vom
Arbeitgeber geschuldeten Zeugnisinhalt gehören).
Wichtig: Ein Zeugnis soll die Tatbestände
wahrheitsgemäß darstellen, zugleich aber auch
wohlwollend wirken.
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