Arbeitszeugnis Weiter Zurück Schließen

Ein Arbeitszeugnis ist ein von einem Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer zu erstellendes Schriftstück, das eine Bestätigung der Beschäftigung (nach Art und Dauer), eine Beschreibung der tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben sowie eine Bewertung der Leistung und des persönlichen Verhaltens des Arbeitnehmers enthält.

Die Pflicht zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses ist in § 630 BGB geregelt.

Im Unterschied zum einfachen Zeugnis enthält ein qualifiziertes Zeugnis - außer Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit - vor allem Aussagen über

  • die im Unternehmen bekleideten Positionen,
  • die Beschreibung der Art der ausgeführten Tätigkeiten,
  • die Bewertung der Leistungen des Arbeitnehmers,
  • die Bewertung seines Verhaltens im Unternehmen,

    u. a.

    Das Zeugnis endet mit Schlussformeln (Dank für geleistete Arbeit, Wünsche für die Zukunft, wobei diese Aussagen nicht zu dem vom Arbeitgeber geschuldeten Zeugnisinhalt gehören).

    Wichtig: Ein Zeugnis soll die Tatbestände wahrheitsgemäß darstellen, zugleich aber auch wohlwollend wirken.





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