Arbeitszeit Weiter Zurück Schließen

Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist unter Arbeitszeit jene Zeitspanne zu verstehen, in der ein Mitarbeiter (Arbeitnehmer) seine Arbeitskraft dem betreffenden Unternehmen (als Arbeitgeber) auf vertraglicher Grundlage gegen Entgelt zur Verfügung stellt.

Als regelmäßige tägliche Arbeitszeit werden in § 3 ArbZG acht Stunden benannt.

Durch tarifvertragliche Regelungen wurden diese Zeit erheblich abgesenkt.

Gefragt sind heute aber nicht mehr starre, sondern flexible Arbeitszeitmodelle, die zum Beispiel auf die Festlegung von Jahres-Arbeitszeitkonten, Gleitzeitregelungen u. a. hinauslaufen.

Für Jugendliche und Frauen sind im ArbZG und in den - dort benannten - weiteren Gesetzen (MuSchG, JArbSchG) besondere Regelungen für die Arbeitszeit vorgesehen.



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