Auditor Weiter Zurück Schließen

Als Auditor bezeichnet man eine Person, die einen anerkannten Qualifikationsnachweis besitzt, um eine unternehmensinterne oder -externe Auditierung eines Qualitätsmanagementsystems vornehmen zu können.

Auditoren müssen vor allem folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Sie haben ausreichende Sach- und Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements,
  • sie haben ausgezeichnete technische sowie qualitätsspezifische Kenntnisse,
  • sie sind kontaktfreudig, haben psychologisches Einfühlungsvermögen und beherrschen die Interviewtechnik,
  • sie garantieren gewissenhaftes Handeln und Verschwiegenheit zu vertraulichen Daten und Tatbeständen,
  • sie zeigen ganzheitliches Denken und beherrschen die Einheit von Analyse und Synthese in Problemlösungsprozessen,
  • sie beachten die Erfahrungen und Ratschläge der Fach- und Führungskräfte im Untersuchungsbereich.
Die Qualifikationsanforderungen an Auditoren, die die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems vornehmen können, sind in DIN EN ISO 10 011, Teil 2 festgelegt.

Entsprechende Prüfungen können bei der "Deutschen Gesellschaft für Qualität e.V. (DGQ) abgelegt werden.
EU - Zertifikate werden von der Clearingstelle der "European Organization for Quality" (EOQ) mit Sitz in Genf, Schweiz vergeben.