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Als Auditor bezeichnet man eine
Person, die einen anerkannten
Qualifikationsnachweis besitzt, um eine
unternehmensinterne oder -externe Auditierung
eines
Qualitätsmanagementsystems vornehmen zu
können.
Auditoren müssen vor allem folgende
Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben
ausreichende Sach- und Fachkenntnisse auf dem
Gebiet des Qualitätsmanagements,
- sie haben
ausgezeichnete technische sowie
qualitätsspezifische Kenntnisse,
- sie sind
kontaktfreudig, haben psychologisches
Einfühlungsvermögen und beherrschen die
Interviewtechnik,
- sie garantieren
gewissenhaftes Handeln und Verschwiegenheit zu
vertraulichen Daten und Tatbeständen,
- sie
zeigen ganzheitliches Denken und beherrschen die
Einheit von Analyse und Synthese in
Problemlösungsprozessen,
- sie beachten die
Erfahrungen und Ratschläge der Fach- und
Führungskräfte im Untersuchungsbereich.
Die
Qualifikationsanforderungen an Auditoren, die
die Zertifizierung eines
Qualitätsmanagementsystems vornehmen können,
sind in DIN EN ISO 10 011, Teil 2 festgelegt.
Entsprechende Prüfungen können bei der
"Deutschen Gesellschaft für Qualität e.V. (DGQ)
abgelegt werden. EU - Zertifikate werden von
der Clearingstelle der "European Organization
for Quality" (EOQ) mit Sitz in Genf, Schweiz
vergeben.
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