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Unter Aufbauorganisation ist
die Planung und Umsetzung der statischen
Strukturierung der Aufgabenhierarchie in einer
Einrichtung (Unternehmen, Betrieb, Verwaltung)
und damit die Regelung der Unterstellung sowie
die Klärung der Befugnisse der einzelnen
Führungsstellen (= Instanzen) und der weiteren
organisatorischen Einheiten zu verstehen.
Ergebnis der Aufbauorganisation ist ein
Strukturplan, der als
Organigramm bezeichnet
wird und dessen unterste Position die Stelle
ist.
In die Gestaltung der
Aufbauorganisation eingeschlossen sind
Festlegungen zur
Zentralisation bzw.
Dezentralisation von Aufgaben, zu den
Weisungsrechten sowie zu Grundsätzen des
Zusammenwirkens der einzelnen
Stellen bzw.
Struktureinheiten im Vollzug der Aufgaben der
Organisationseinheit als Ganzes (siehe auch
Grafik).
Siehe ausführliche Darstellung in der
nachstehend benannten PDF-Datei!
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