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Ein Avalkredit wird wirksam, wenn
ein Kreditinstitut für einen Kunden gegenüber einem
Dritten eine
Bürgschaft übernimmt oder ein Garantie
abgibt, so dass dem Kunden daraufhin z. B. ein
größerer
Lieferantenkredit eingeräumt oder die
Zahlung einer
Kaution (z. B. für die Anmietung von
Gewerberäumen) erlassen wird.
Bei einem
Avalkredit fließt somit kein Geld, daher entstehen
dem Kunden außer der Zahlung einer Avalprovision
auch keine Zinsverpflichtungen.
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