Avalkredit Weiter Zurück Schließen

Ein Avalkredit wird wirksam, wenn ein Kreditinstitut für einen Kunden gegenüber einem Dritten eine Bürgschaft übernimmt oder ein Garantie abgibt, so dass dem Kunden daraufhin z. B. ein größerer Lieferantenkredit eingeräumt oder die Zahlung einer Kaution (z. B. für die Anmietung von Gewerberäumen) erlassen wird.

Bei einem Avalkredit fließt somit kein Geld, daher entstehen dem Kunden außer der Zahlung einer Avalprovision auch keine Zinsverpflichtungen.