|
|
|
|
Unter Autorität ist allgemein ein
durch Macht oder durch Können erworbenes Ansehen
eines Vorgesetzten (Führungskraft) oder eines
Mitarbeiters zu
verstehen. Die formale oder
verliehene Autorität ergibt sich aus der
Position einer Führungskraft in der
Aufbauorganisation des Unternehmens und damit
aus "Kraft des Amtes".
Die personale
oder erworbene Autorität hingegen ergibt
sich aus den Persönlichkeitseigenschaften einer
Führungskraft bzw. eines Mitarbeiters
(Beurteilungskriterien: Menschliche Reife,
Ausstrahlungskraft, Integrität, Erfahrung,
Zugänglichkeit, Konsequenz u. a.).
Die
funktionale Autorität begründet sich aus der
fachlichen Qualifikation einer Führungskraft bzw.
eines Mitarbeiters (Kriterien: Wissen, Können,
Kooperationsbereitschaft u. a.). Eine formale
Autorität ist wenig wert, wenn sie nicht durch eine
entsprechende personale und/oder funktionale
Autorität untersetzt wird.
|
|
|