Autorität Weiter Zurück Schließen

Unter Autorität ist allgemein ein durch Macht oder durch Können erworbenes Ansehen eines Vorgesetzten (Führungskraft) oder eines Mitarbeiters zu verstehen.
Die formale oder verliehene Autorität ergibt sich aus der Position einer Führungskraft in der Aufbauorganisation des Unternehmens und damit aus "Kraft des Amtes".

Die personale oder erworbene Autorität hingegen ergibt sich aus den Persönlichkeitseigenschaften einer Führungskraft bzw. eines Mitarbeiters (Beurteilungskriterien: Menschliche Reife, Ausstrahlungskraft, Integrität, Erfahrung, Zugänglichkeit, Konsequenz u. a.).

Die funktionale Autorität begründet sich aus der fachlichen Qualifikation einer Führungskraft bzw. eines Mitarbeiters (Kriterien: Wissen, Können, Kooperationsbereitschaft u. a.).
Eine formale Autorität ist wenig wert, wenn sie nicht durch eine entsprechende personale und/oder funktionale Autorität untersetzt wird.