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Als Bankrott bezeichnet man - im
Unterschied zur Insolvenz - einen schuldhaft
herbeigeführten wirtschaftlichen Zusammenbruch eines
Unternehmens. Wirtschaftliches Kennzeichen des
Bankrotts ist die
Überschuldung des Unternehmens
oder eine tatsächliche bzw. drohende
Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität).
Bankrott
kann durch Fahrlässigkeit, durch Vorsatz oder durch
Vorsatz mit Gewinnsucht verursacht sein. Bankrott
wird mit Geldstrafen oder mit Freiheitsstrafen bis
zu fünf Jahren geahndet (siehe § 283
StGB).
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