Bankrott Weiter Zurück Schließen

Als Bankrott bezeichnet man - im Unterschied zur Insolvenz - einen schuldhaft herbeigeführten wirtschaftlichen Zusammenbruch eines Unternehmens.
Wirtschaftliches Kennzeichen des Bankrotts ist die Überschuldung des Unternehmens oder eine tatsächliche bzw. drohende Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität).

Bankrott kann durch Fahrlässigkeit, durch Vorsatz oder durch Vorsatz mit Gewinnsucht verursacht sein.
Bankrott wird mit Geldstrafen oder mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet (siehe § 283 StGB).