|
|
|
|
Eine Überschuldung liegt dann vor,
wenn das
Vermögen eines Unternehmens nicht mehr
ausreicht, die
Schulden
dieser Wirtschaftseinheit zu decken. Dieser
Sachverhalt ist mit Hilfe einer
Überschuldungsbilanz als Sonderbilanz
aufzudecken und darzustellen. Dabei ist von der
Frage auszugehen, ob das Unternehmen fortgeführt
oder ob es liquidiert werden soll.
Im ersten Fall ist die Bewertung des Vermögens
und der Schulden in der Regel zum Buchwert, im
zweiten Fall zum (niedrigeren) Liquidationswert
vorzunehmen.
Überschuldung ist ein
Insolvenzgrund bzw. Auslöser für einen
Vergleich.
Siehe auch:
Bilanz,
Liquidation,
Sanierung.
|
|
|