Überschuldung Weiter Zurück Schließen

Eine Überschuldung liegt dann vor, wenn das Vermögen eines Unternehmens nicht mehr ausreicht, die Schulden dieser Wirtschaftseinheit zu decken.
Dieser Sachverhalt ist mit Hilfe einer Überschuldungsbilanz als Sonderbilanz aufzudecken und darzustellen. Dabei ist von der Frage auszugehen, ob das Unternehmen fortgeführt oder ob es liquidiert werden soll.


Im ersten Fall ist die Bewertung des Vermögens und der Schulden in der Regel zum Buchwert, im zweiten Fall zum (niedrigeren) Liquidationswert vorzunehmen.

Überschuldung ist ein Insolvenzgrund bzw. Auslöser für einen Vergleich.

Siehe auch: Bilanz, Liquidation, Sanierung.