Bargeld Weiter Zurück Schließen

Als Bargeld bezeichnet man die gesetzlichen Zahlungsmittel in Form von Münzen und Banknoten.

Die Zahlung mit Bargeld hat schuldbefreiende Wirkung, das heißt, mit der Zahlung von Bargeld gilt die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger als erfüllt.

Bei Banknoten besteht unbeschränkter Annahmezwang, bei Münzen besteht - mit Ausnahme der Kreditinstitute und der Post - beschränkter Annahmezwang.
Dem Vorteil der schuldbefreienden Wirkung bei Zahlung mit Bargeld steht der Nachteil gegenüber, dass ein hohes Risikos des Verlustes besteht, was wiederum zu hohen Aufwendungen für eine relativ sichere Aufbewahrung führt. Bargeld wird außerdem nicht verzinst.

Das alleinige Recht auf die Ausgabe von Euro-Münzen und EURO-Banknoten hat die Europäische Zentralbank (EZB).
Euro-Münzen und Euro-Banknoten sind seit dem 01.01.2002 gesetzliches Zahlungsmittel in der Euro-Zone.

Siehe auch: Buchgeld.