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Als Bargeld bezeichnet man die
gesetzlichen Zahlungsmittel in Form von Münzen und
Banknoten.
Die Zahlung mit Bargeld hat schuldbefreiende
Wirkung, das heißt, mit der Zahlung von Bargeld gilt
die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber einem
Gläubiger als erfüllt.
Bei Banknoten besteht
unbeschränkter Annahmezwang, bei Münzen besteht -
mit Ausnahme der Kreditinstitute und der Post -
beschränkter Annahmezwang. Dem Vorteil der
schuldbefreienden Wirkung bei Zahlung mit Bargeld
steht der Nachteil gegenüber, dass ein hohes Risikos
des Verlustes besteht, was wiederum zu hohen
Aufwendungen für eine relativ sichere Aufbewahrung
führt. Bargeld wird außerdem nicht verzinst.
Das alleinige Recht auf die Ausgabe von Euro-Münzen
und EURO-Banknoten hat die
Europäische Zentralbank (EZB). Euro-Münzen
und Euro-Banknoten sind seit
dem 01.01.2002 gesetzliches Zahlungsmittel in
der Euro-Zone.
Siehe auch:
Buchgeld.
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