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Als Banknote wird ein
Geldschein
bezeichnet, der als gesetzliches Zahlungsmittel von
einer dazu ermächtigten Zentralbank ausgegeben und
auf einen bestimmten Betrag von Währungseinheiten
lautet.
Banknoten sind neben Münzen die
zweite Form des Bargeldes (im Unterschied zum
Buchgeld, das Sichteinlagen bei
Kreditinstituten
repräsentiert). Das alleinige Recht auf die
Ausgabe von Euro-Banknoten hat die
Europäische Zentralbank (EZB).
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