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Als Buchgeld
(= Giralgeld) werden die Sichteinlagen bei einem
Kreditinstitut
sowie die durch Kreditgewährung bereitgestellten
Mittel bezeichnet. Diese Sichteinlagen bzw. die
gewährten Kredite
können auf Verlagen des Kunden jederzeit in
Bargeld umgetauscht
werden. Buchgeld und Bargeld sind somit
gleichwertig.
Obwohl das Buchgeld
kein gesetzliches Zahlungsmittel ist, wird es in der
Praxis des
Zahlungsverkehrs mehr genutzt als das Bargeld.
Die Begleichung einer
Verbindlichkeit mittels Buchgeld - zum Beispiel
durch eine Überweisung - erfolgt wie beim
Bargeld an Erfüllungsstatt.
Die Vorteile des
Buchgeldes gegenüber dem Bargeld liegen auf der
Hand:
- Es besteht kein
Risiko des Verlustes oder der Fälschung,
- es entstehen -
außer den Kontoführungsgebühren - keine weiteren
Kosten der Aufbewahrung,
- die
Kreditinstitute gewähren für Buchgeld eine
Verzinsung.
Siehe auch:
Geldschöpfung.
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