Buchgeld Weiter Zurück Schließen

Als Buchgeld (= Giralgeld) werden die Sichteinlagen bei einem Kreditinstitut sowie die durch Kreditgewährung bereitgestellten Mittel bezeichnet. Diese Sichteinlagen bzw. die gewährten Kredite können auf Verlagen des Kunden jederzeit in Bargeld umgetauscht werden. Buchgeld und Bargeld sind somit gleichwertig.

Obwohl das Buchgeld kein gesetzliches Zahlungsmittel ist, wird es in der Praxis des Zahlungsverkehrs mehr genutzt als das Bargeld.

Die Begleichung einer Verbindlichkeit mittels Buchgeld - zum Beispiel durch eine Überweisung - erfolgt wie beim Bargeld an Erfüllungsstatt.

Die Vorteile des Buchgeldes gegenüber dem Bargeld liegen auf der Hand:

  • Es besteht kein Risiko des Verlustes oder der Fälschung,
  • es entstehen - außer den Kontoführungsgebühren - keine weiteren Kosten der Aufbewahrung,
  • die Kreditinstitute gewähren für Buchgeld eine Verzinsung.

Siehe auch: Geldschöpfung.