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Unter Beschäftigung ist folgendes
zu verstehen:
a) Im volkswirtschaftlichen
Sinne repräsentiert Beschäftigung die im
volkswirtschaftlichen Produktionsprozess eingesetzte
Menge des Produktionsfaktors
Arbeit. Dies wird
statistisch durch die Zahl der Erwerbstätigen oder
durch die Zahl der in einer Periode geleisteten
Arbeitsstunden gemessen (siehe:
Beschäftigungspolitik).
b) Im
betriebswirtschaftlichen Sinne kennzeichnet
Beschäftigung die geplante bzw. die tatsächliche
Auslastung der
Kapazität einer
Anlage bzw. eines Unternehmens. Dies wird durch die Kennzahl
"Beschäftigungsgrad" ausgewiesen.
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