Beschäftigungspolitik Weiter Zurück Schließen

Unter Beschäftigungspolitik sind alle Maßnahmen des Staates zu verstehen, die darauf abzielen, einen hohen Stand der Beschäftigung aller arbeitsfähigen und arbeitswilligen Erwerbspersonen aufrechtzuerhalten bzw. wieder herzustellen.

Außer dem Ziel des Erreichens eines in quantitativer Hinsicht hohen Beschäftigungsstandes geht es in qualitativer Hinsicht auch darum, dass zum Beispiel auch Beschäftigungsmöglichkeiten in zeitlich gewünschtem Umfang auf Teilzeitarbeitsplätzen bestehen, Beschäftigungschancen in bestimmten Qualifikationsstufen gegeben sind (Vermeidung einer unterwertigen Beschäftigung), die Beschäftigungsstruktur in regionaler Hinsicht verbessert wird (Herstellung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland) und anderes mehr.

Einen besonderen Schwerpunkt der staatlichen Beschäftigungspolitik bildet die aktive und passive Arbeitsmarkpolitik.

Instrumente der staatliche Beschäftigungspolitik sind vor allem:
  • die angebotsorientierte Wirtschaftspolitik (Verbesserung der Produktions- und Investitionsbedingungen durch Deregulierung des Arbeitsrechts und der Arbeitnehmerüberlassung sowie Privatisierung der Arbeitsvermittlung),

  • die Technologiepolitik (Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit durch Produkt- und Prozessinnovationen sowie der Förderung des Humankapitals der Erwerbspersonen),

  • die Arbeitszeitverkürzung und Arbeitszeitflexibilisierung,

  • die beschäftigungsorientierte Lohnpolitik (Reduzierung der Lohnnebenkosten u. a.),

  • die Integrationspolitik (z. B. wachstumsorientierte Einwanderungspolitik),

  • die Arbeitsvermittlung (Kooperation von privater und öffentlicher Arbeitsvermittlung, Förderung der internationalen Berufs- und Arbeitsberatung sowie der Arbeitsvermittlung),

  • die Qualifizierungspolitik (Förderung der allgemeinen und der beruflichen Ausbildung sowie der beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen).