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Unter Beschäftigungspolitik sind
alle Maßnahmen des Staates zu verstehen, die darauf
abzielen, einen hohen Stand der
Beschäftigung aller
arbeitsfähigen und arbeitswilligen Erwerbspersonen
aufrechtzuerhalten bzw. wieder herzustellen.
Außer dem Ziel des Erreichens eines in quantitativer
Hinsicht hohen Beschäftigungsstandes geht es in
qualitativer Hinsicht auch darum, dass zum Beispiel
auch Beschäftigungsmöglichkeiten in zeitlich
gewünschtem Umfang auf Teilzeitarbeitsplätzen
bestehen, Beschäftigungschancen in bestimmten
Qualifikationsstufen gegeben sind (Vermeidung einer
unterwertigen Beschäftigung), die
Beschäftigungsstruktur in regionaler Hinsicht
verbessert wird (Herstellung der Einheitlichkeit der
Lebensverhältnisse in Deutschland) und anderes mehr.
Einen besonderen Schwerpunkt der staatlichen
Beschäftigungspolitik bildet die aktive und passive
Arbeitsmarkpolitik.
Instrumente der staatliche
Beschäftigungspolitik sind vor allem:
- die angebotsorientierte
Wirtschaftspolitik
(Verbesserung der Produktions- und
Investitionsbedingungen durch Deregulierung des
Arbeitsrechts und der Arbeitnehmerüberlassung sowie
Privatisierung der Arbeitsvermittlung),
- die
Technologiepolitik (Verbesserung der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit durch Produkt- und
Prozessinnovationen sowie der Förderung des
Humankapitals der Erwerbspersonen),
- die
Arbeitszeitverkürzung und
Arbeitszeitflexibilisierung,
- die
beschäftigungsorientierte Lohnpolitik (Reduzierung
der Lohnnebenkosten u. a.),
- die
Integrationspolitik (z. B. wachstumsorientierte
Einwanderungspolitik),
- die
Arbeitsvermittlung
(Kooperation von privater und
öffentlicher Arbeitsvermittlung, Förderung der
internationalen Berufs- und Arbeitsberatung sowie
der Arbeitsvermittlung),
- die
Qualifizierungspolitik (Förderung der allgemeinen
und der beruflichen Ausbildung sowie der beruflichen
Weiterbildung mit dem Ziel des Erwerbs von
Schlüsselqualifikationen).
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