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Der Terminus "Beschäftigter"
ist ein Fachausdruck der
Sozialversicherung. Er bezeichnet alle
Erwerbstätigen, die einer oder mehreren
nichtselbstständigen - und in der Regel
sozialversicherungspflichtigen - Tätigkeiten
nachgehen (vgl. § 7 Abs. 1 des vierten Buches
des Sozialgesetzbuches,
SGB IV).
Siehe auch:
Mitarbeiter,
Personal.
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