Beschäftigte Weiter Zurück Schließen

Der Terminus "Beschäftigter" ist ein Fachausdruck der Sozialversicherung. Er bezeichnet alle Erwerbstätigen, die einer oder mehreren nichtselbstständigen - und in der Regel sozialversicherungspflichtigen - Tätigkeiten nachgehen (vgl. § 7 Abs. 1 des vierten Buches des Sozialgesetzbuches, SGB IV)

Siehe auch: Mitarbeiter, Personal.