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Unter Kapazität
einer Anlage oder eines Unternehmens ist die
qualitativ und quantitativ bestimmte Maßgröße des
Leistungsvermögens der Anlage oder des Unternehmens zu
verstehen, ausgedrückt in Mengen an Outputgütern in
einem bestimmten Zeitraum (Arbeitsstunde, Schicht,
Tag, Monat, Jahr).
Die Kapazität ist das
Ergebnis des Zusammenwirkens aller
Leistungsfaktoren, die im gegebenen Rahmen
(Anlage bzw. Unternehmen) zum Einsatz gelangen oder
gelangen können.
Normalkapazität
Man spricht in der
betriebswirtschaftlichen Praxis von
Normalkapazität, wenn jenes Leistungsvermögen
gemeint ist, das bei normaler zeitlicher und
belastungsseitiger Inanspruchnahme der
Betriebsmittel (Anlagen, Maschinen und dgl.), bei
normaler Besetzung der Arbeitsplätze und normaler
Arbeitsintensität und damit normaler
Arbeitsproduktivität sowie bei normaler, d. h.
gesicherter Verfügbarkeit über die Verbrauchsgüter
(wie Rohstoffe,
Energie
usw.) erreichbar ist.
Maximalkapazität Für bestimmte
Überlegungen, zum Beispiel bei Anwendung des
Maximum-Prinzips
in der Leistungserstellung, interessiert die
Maximalkapazität. Diese Kennzahl
charakterisiert das größtmögliche Leistungsvermögen
der betreffenden Einheit (Anlage bzw. Unternehmen),
das bei größtmöglicher zeitlicher und
belastungsseitiger Inanspruchnahme der Maschinen und
anderer Betriebsmittel, bei höchstmöglichem Einsatz
von Personal und
maximal möglicher
Arbeitszeit sowie bei entsprechend
gesicherter Bereitstellung der Verbrauchsgüter
erreichbar wäre.
Minimalkapazität
Auch die Ermittlung
einer Minimalkapazität ist, vor allem aus
betriebswirtschaftlichen Erwägungen heraus, sehr
wichtig.
Die Minimalkapazität
kennzeichnet jenes Leistungsvermögen, das bei
Anlagen aus technischen oder wirtschaftlichen
Gründen und bei Unternehmen aus Gründen der
Sicherung einer noch kostendeckenden Outputgröße
nicht unterschritten werden darf, wenn die
betreffende Einheit (Anlage bzw. Unternehmen)
funktionsfähig bleiben soll.
Tatsächlich genutzte Kapazität (=
Beschäftigung) Die tatsächlich genutzte
Kapazität entspricht der Ist-Beschäftigung und damit
der Ausbringungsmenge an Outputgütern, die im
betreffenden Zeitraum durch die tatsächliche
Inanspruchnahme des Leistungsvermögens der Anlage
bzw. des Unternehmens erstellt wurde.
Planungsfaktor Das Verhältnis
einer real verfügbaren (Normal-)kapazität zur
theoretisch verfügbaren (Maximal-)kapazität wird -
im Prozentausdruck - ach als Planungsfaktor P
bezeichnet.
Die Kapazität von Anlagen, Fertigungsabschnitten
bzw. des Produktionsbereiches eines Unternehmens
insgesamt wird vor allem bestimmt durch
- das Leistungspotenzial der Mitarbeiter
(bezüglich Ausbildung, Erfahrung, Motivation u.
a.),
- das Leistungsvermögen der Maschinen und
Anlagen (technische Leistungsparameter, Zustand
u. a.),
- das Niveau der innerbetrieblichen
Kooperation und der logistischen Prozesse im
Unternehmen u. a.
Siehe auch:
Beschäftigungsgrad,
Kapazitätsplanung.
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