Kapazität Weiter Zurück Schließen

Unter Kapazität einer Anlage oder eines Unternehmens ist die qualitativ und quantitativ bestimmte Maßgröße des Leistungsvermögens der Anlage oder des Unternehmens zu verstehen, ausgedrückt in Mengen an Outputgütern in einem bestimmten Zeitraum (Arbeitsstunde, Schicht, Tag, Monat, Jahr).

Die Kapazität ist das Ergebnis des Zusammenwirkens aller Leistungsfaktoren, die im gegebenen Rahmen (Anlage bzw. Unternehmen) zum Einsatz gelangen oder gelangen können.

Normalkapazität
Man spricht in der betriebswirtschaftlichen Praxis von Normalkapazität, wenn jenes Leistungsvermögen gemeint ist, das bei normaler zeitlicher und belastungsseitiger Inanspruchnahme der Betriebsmittel (Anlagen, Maschinen und dgl.), bei normaler Besetzung der Arbeitsplätze und normaler Arbeitsintensität und damit normaler Arbeitsproduktivität sowie bei normaler, d. h. gesicherter Verfügbarkeit über die Verbrauchsgüter (wie Rohstoffe, Energie usw.) erreichbar ist.

Maximalkapazität
Für bestimmte Überlegungen, zum Beispiel bei Anwendung des Maximum-Prinzips in der Leistungserstellung, interessiert die Maximalkapazität. Diese Kennzahl charakterisiert das größtmögliche Leistungsvermögen der betreffenden Einheit (Anlage bzw. Unternehmen), das bei größtmöglicher zeitlicher und belastungsseitiger Inanspruchnahme der Maschinen und anderer Betriebsmittel, bei höchstmöglichem Einsatz von Personal und maximal möglicher Arbeitszeit sowie bei entsprechend gesicherter Bereitstellung der Verbrauchsgüter erreichbar wäre.

Minimalkapazität
Auch die Ermittlung einer Minimalkapazität ist, vor allem aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen heraus, sehr wichtig. Die Minimalkapazität kennzeichnet jenes Leistungsvermögen, das bei Anlagen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen und bei Unternehmen aus Gründen der Sicherung einer noch kostendeckenden Outputgröße nicht unterschritten werden darf, wenn die betreffende Einheit (Anlage bzw. Unternehmen) funktionsfähig bleiben soll.

Tatsächlich genutzte Kapazität (= Beschäftigung)
Die tatsächlich genutzte Kapazität entspricht der Ist-Beschäftigung und damit der Ausbringungsmenge an Outputgütern, die im betreffenden Zeitraum durch die tatsächliche Inanspruchnahme des Leistungsvermögens der Anlage bzw. des Unternehmens erstellt wurde.

Planungsfaktor
Das Verhältnis einer real verfügbaren (Normal-)kapazität zur theoretisch verfügbaren (Maximal-)kapazität wird - im Prozentausdruck - ach als Planungsfaktor P bezeichnet.

Die Kapazität von Anlagen, Fertigungsabschnitten bzw. des Produktionsbereiches eines Unternehmens insgesamt wird vor allem bestimmt durch
  • das Leistungspotenzial der Mitarbeiter (bezüglich Ausbildung, Erfahrung, Motivation u. a.),
  • das Leistungsvermögen der Maschinen und Anlagen (technische Leistungsparameter, Zustand u. a.),
  • das Niveau der innerbetrieblichen Kooperation und der logistischen Prozesse im Unternehmen u. a.

Siehe auch: Beschäftigungsgrad, Kapazitätsplanung.