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Als Bestellerkredit wird ein
liefergebundener Kredit im
Exportgeschäft
bezeichnet, der einem Käufer (Importeur) von einem
Kreditinstitut gewährt wird, um seine
Zahlungsverpflichtung gegenüber seinem Lieferanten
(Exporteur) zu begleichen.
Die Absicherung
dieses liefergebundenen
Kredits
erfolgt über die Ausfuhrgewährleistungen des Bundes
im Rahmen einer Exportkreditversicherung. Die
Deckung erfolgt durch Ausfuhrgarantien, worin auch
wirtschaftliche und politische Risiken einbezogen
werden.
Siehe auch:
Außenhandelsfinanzierung.
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