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Unter Kredit im weiteren Sinne versteht man das
Vertrauen, das eine in der Gegenwart von einem
Kreditgeber (Kreditor,
Gläubiger) erbrachte Leistung in Zukunft eine
nach Betrag und Termin vereinbarte Gegenleistung
durch den Kreditnehmer (Debitor,
Schuldner) erfolgen wird.
Im engeren
Sinne wird unter Kredit ein Gelddarlehen (jedweder
Art) verstanden, das einem Kreditnehmer durch einen
Kreditgeber auf vertraglicher Grundlage gewährt wird
und das in vereinbarten Raten, zu vereinbarten
Terminen und zu bestimmten Zinskonditionen
zurückzuzahlen ist.
Siehe:
Darlehen,
Lieferantenkredit,
Kundenkredit,
Akzeptkredit,
Avalkredit. |
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