Kredit Weiter Zurück Schließen

Unter Kredit im weiteren Sinne versteht man das Vertrauen, das eine in der Gegenwart von einem Kreditgeber (Kreditor, Gläubiger) erbrachte Leistung in Zukunft eine nach Betrag und Termin vereinbarte Gegenleistung durch den Kreditnehmer (Debitor, Schuldner) erfolgen wird.

Im engeren Sinne wird unter Kredit ein Gelddarlehen (jedweder Art) verstanden, das einem Kreditnehmer durch einen Kreditgeber auf vertraglicher Grundlage gewährt wird und das in vereinbarten Raten, zu vereinbarten Terminen und zu bestimmten Zinskonditionen zurückzuzahlen ist.

Siehe: Darlehen, Lieferantenkredit, Kundenkredit, Akzeptkredit, Avalkredit.