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Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) von April 2009 ist die größte
Bilanzrechtsreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz
von 1985.
Wichtige Änderungen
handelsrechtlicher Bestimmungen:
- Anheben der
Schwellwerte für die Buchführungs- und
Inventarpflicht bei Einzelkaufleuten (§ 241a
HGB),
- für selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände (z. B. Entwicklungskosten)
besteht nunmehr ein Aktivierungswahlrecht (§ 248
Abs. 2 HGB),
- Veränderungen in der Zugangs- und
Folgebewertung von Vermögensgegenständen und
Schulden (§ 253 HGB),
- Einführung der
Zeitwertbilanzierung von Finanzinstrumenten des
Handelsbestandes (nur für Banken obligatorisch,
siehe § 253 HGB),
- Bildung von
Bewertungseinheiten (§ 254 HGB),
- Änderungen bei
der Bestimmung von Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten (§ 255 HGB),
- Einführung des
Terminus "Kapitalmarktorientierte
Kapitalgesellschaften" (§ 264d) mit Erweiterung der
zu erstellenden Dokumente zum Jahresabschluss (§ 264
HGB),
- Erhöhung der Schwellwerte für die
Größenklassen bei Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB),
- Aufhebung des § 269 HGB
(Ingangsetzungsaufwendungen),
- Veränderung bei
der Bilanzierung ausstehender Einlagen und eigener
Anteile (§ 272 HGB),
- Neufassung des § 274 HGB
zu latenten Steuern,
- Aufheben der §§ 279 bis
283 HGB (Bewertungsvorschriften bei
Kapitalgesellschaften),
- Erweiterung der
Pflichtangaben im Anhang zum Jahresabschluss (§ 285
HGB),
- Abgabe einer Erklärung zur
Unternehmensfortführung (§ 289a HGB),
u. a. m.
Siehe auch :
Bilanz,
Bilanzierung. |
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