BilMoG Weiter Zurück Schließen

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) von April 2009 ist die größte Bilanzrechtsreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985.

Wichtige Änderungen handelsrechtlicher Bestimmungen:
  • Anheben der Schwellwerte für die Buchführungs- und Inventarpflicht bei Einzelkaufleuten (§ 241a HGB),
  •  für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Entwicklungskosten) besteht nunmehr ein Aktivierungswahlrecht (§ 248 Abs. 2 HGB),
  • Veränderungen in der Zugangs- und Folgebewertung von Vermögensgegenständen und Schulden (§ 253 HGB),
  • Einführung der Zeitwertbilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestandes (nur für Banken obligatorisch, siehe § 253 HGB),
  • Bildung von Bewertungseinheiten (§ 254 HGB),
  • Änderungen bei der Bestimmung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (§ 255 HGB),
  • Einführung des Terminus "Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften" (§ 264d) mit Erweiterung der zu erstellenden Dokumente zum Jahresabschluss (§ 264 HGB),
  • Erhöhung der Schwellwerte für die Größenklassen bei Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB),
  • Aufhebung des § 269 HGB (Ingangsetzungsaufwendungen),
  • Veränderung bei der Bilanzierung ausstehender Einlagen und eigener Anteile (§ 272 HGB),
  • Neufassung des § 274 HGB zu latenten Steuern,
  • Aufheben der §§ 279 bis 283 HGB (Bewertungsvorschriften bei Kapitalgesellschaften),
  • Erweiterung der Pflichtangaben im Anhang zum Jahresabschluss (§ 285 HGB),
  • Abgabe einer Erklärung zur Unternehmensfortführung (§ 289a HGB),
u. a. m.

Siehe auch : Bilanz, Bilanzierung.