Bilanzierung Weiter Zurück Schließen

Als Bilanzierung bezeichnet man den Ansatz und den Ausweis von Vermögensgegenständen und von Schulden in der Bilanz eines Unternehmens.

Im Unterschied zur Bewertung, die den Ausweis des Vermögens und der Schulden der Höhe nach bestimmt, klärt die Bilanzierung den Ausweis von Vermögensgegenständen und Schulden dem (wirtschaftlichen) Grunde nach.

Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufstellung eines Jahresabschlusses (siehe § 246 HGB) besteht für die Unternehmen die Bilanzierungspflicht, in der Bilanz sämtliche Vermögensgegenstände und sämtliche Schulden aufzuführen, die dem bilanzierenden Unternehmen in der betreffenden Rechnungsperiode zuzurechnen sind, soweit nicht handelsrechtliche Bilanzierungsverbote bzw. Bilanzierungswahlrechte zur Anwendung gelangen.

Siehe auch: Bilanzierungsgrundsätze.


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