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Als
Bilanzierung bezeichnet man den Ansatz und
den Ausweis von
Vermögensgegenständen und von
Schulden in der
Bilanz eines Unternehmens.
Im Unterschied zur
Bewertung, die den
Ausweis des Vermögens und der Schulden der Höhe
nach bestimmt, klärt die Bilanzierung den
Ausweis von Vermögensgegenständen und Schulden dem
(wirtschaftlichen) Grunde nach.
Nach dem Grundsatz
der Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufstellung
eines
Jahresabschlusses (siehe § 246
HGB)
besteht für die Unternehmen die
Bilanzierungspflicht, in der Bilanz sämtliche
Vermögensgegenstände und sämtliche Schulden
aufzuführen, die dem bilanzierenden Unternehmen in
der betreffenden Rechnungsperiode zuzurechnen sind,
soweit nicht handelsrechtliche
Bilanzierungsverbote bzw.
Bilanzierungswahlrechte zur Anwendung gelangen.
Siehe auch:
Bilanzierungsgrundsätze.
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