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Als Businessplan wird das
Gründungskonzept eines
Existenzgründers bezeichnet. Es handelt sich
hierbei um eine schriftliche Ausarbeitung. die in
erster Linie der Überprüfung und Bewertung der
Machbarkeit der skizzierten
Geschäftsidee des Gründers und im Weiteren als
Drehbuch bei der definitiven Umsetzung dieser Idee
und damit der Ingangsetzung des eigentlichen
Geschäftsbetriebes in der nunmehr
selbstständigen Tätigkeit des Gründers dient.
Je ausführlicher
und je aussagefähiger dieses Dokument ist,
desto mehr wird es jene überzeugen, die der
Gründungswillige für die Unterstützung seines
Vorhabens gewinnen will! Der Businessplan sollte
vom Existenzgründer selbst geschrieben und
unterschrieben werden, nur dann wird er mit dem
Konzept so vertraut sein, dass er bei Gesprächen mit
der Hausbank, mit Förderstellen und weiteren
Personen und Einrichtungen überzeugend wirkt (siehe
Grafik).
Hinsichtlich Form und
Inhalt des Businessplanes sollte sich der
Gründer an folgenden Punkten orientieren:
- Der Skript sollte klar und
übersichtlich gegliedert sein.
- Die Sprache sollte
verständlich sein, auf die Verwendung spezieller
Fachbegriffe sollte weitgehend verzichtet
werden.
- Dem Skript ist eine knappe und aussagefähige
Zusammenfassung voranzustellen.
- Die eigentliche Geschäftsidee ist in Bezug
auf Produkt bzw. Dienstleistung mit Ausweis des
Nutzens für die potenziellen Kunden
verständlich und mit aussagefähigen Fakten
darzustellen.
- Im Weiteren ist sichtbar zu machen, mit
welcher Konkurrenz- und
Wettbewerbssituation der Gründer auf
seinem Zielmarkt zu rechnen hat und wie
diesbezüglich sein Marketing-Konzept
aussieht.
- Die Wahl des in Aussicht genommenen
Standortes und der angedachten
Rechtsform des Unternehmens ist
zu begründen.
- Zum Businessplan
gehören ferner klare Aussagen zum Aufbringen von
Eigenmitteln sowie zur
Finanzierung des Gesamtvorhabens.
Siehe auch:
Unternehmensgründung. |
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