Businessplan Weiter Zurück Schließen

Als Businessplan wird das Gründungskonzept eines Existenzgründers bezeichnet. Es handelt sich hierbei um eine schriftliche Ausarbeitung. die in erster Linie der Überprüfung und Bewertung der Machbarkeit der skizzierten Geschäftsidee des Gründers und im Weiteren als Drehbuch bei der definitiven Umsetzung dieser Idee und damit der Ingangsetzung des eigentlichen Geschäftsbetriebes in der nunmehr selbstständigen Tätigkeit des Gründers dient.

Je ausführlicher und je aussagefähiger dieses Dokument ist, desto mehr wird es jene überzeugen, die der Gründungswillige für die Unterstützung seines Vorhabens gewinnen will!
Der Businessplan sollte vom Existenzgründer selbst geschrieben und unterschrieben werden, nur dann wird er mit dem Konzept so vertraut sein, dass er bei Gesprächen mit der Hausbank, mit Förderstellen und weiteren Personen und Einrichtungen überzeugend wirkt (siehe Grafik).


Hinsichtlich Form und Inhalt des Businessplanes sollte sich der Gründer an folgenden Punkten orientieren:
  • Der Skript sollte klar und übersichtlich gegliedert sein.
  • Die Sprache sollte verständlich sein, auf die Verwendung spezieller Fachbegriffe sollte weitgehend verzichtet werden.
  • Dem Skript ist eine knappe und aussagefähige Zusammenfassung voranzustellen.
  • Die eigentliche Geschäftsidee ist in Bezug auf Produkt bzw. Dienstleistung mit Ausweis des Nutzens für die potenziellen Kunden verständlich und mit aussagefähigen Fakten darzustellen.
  • Im Weiteren ist sichtbar zu machen, mit welcher Konkurrenz- und Wettbewerbssituation der Gründer auf seinem Zielmarkt zu rechnen hat und wie diesbezüglich sein Marketing-Konzept aussieht.
  • Die Wahl des in Aussicht genommenen Standortes und der angedachten Rechtsform des Unternehmens ist zu begründen.
  • Zum Businessplan gehören ferner klare Aussagen zum Aufbringen von Eigenmitteln sowie zur Finanzierung des Gesamtvorhabens.
Siehe auch: Unternehmensgründung.