Cap (Zinsdeckelung) Weiter Zurück Schließen

Der Cap ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die sich der Verkäufer (die Bank) verpflichtet, an den Käufer während der Laufzeit des Caps immer dann eine Ausgleichszahlung zu leisten, wenn zu Beginn der jeweiligen Periode der Referenzzinssatz (Euribor) über der vereinbarten Zinsobergrenze liegt.

Der Käufer (z. B. ein Unternehmen) zahlt hierfür im Voraus eine sog. Capprämie an den Verkäufer (Bank).

Der Vorteil des Käufers liegt in der Begrenzung der Höhe des Zinssatzes über den vereinbarten Zinssatz hinaus, gleichzeitig kann er jedoch die Chancen sinkender Zinsen nutzen.

Beispiel:

Ein Unternehmen hat bei der Hausbank einen Kredit laufen, für den ein variabler Zins vereinbart wurde. Die Capvereinbarung deckelt diesen Zins bei 3,0 % p. a. Das Unternehmen zahlt dafür im Voraus eine Capprämie (z. B. 1,1 % des Kreditvolumens).

Liegt der Referenzzinssatz Euribor zum Beispiel bei 3,5 %, dann wird dem Unternehmen die entstehende Mehrbelastung von 0,5 % zurück gegeben.