Der
Cap ist eine vertragliche
Vereinbarung, durch die sich der Verkäufer (die
Bank) verpflichtet, an
den Käufer während der Laufzeit des Caps immer dann
eine Ausgleichszahlung zu leisten, wenn zu Beginn
der jeweiligen Periode der Referenzzinssatz (Euribor)
über der vereinbarten Zinsobergrenze liegt.
Der
Käufer (z. B. ein Unternehmen) zahlt hierfür im
Voraus eine sog. Capprämie an den Verkäufer (Bank).
Der
Vorteil des Käufers liegt in der Begrenzung der Höhe
des Zinssatzes über den vereinbarten Zinssatz
hinaus, gleichzeitig kann er jedoch die Chancen
sinkender Zinsen nutzen.
Beispiel:
Ein Unternehmen
hat bei der Hausbank einen
Kredit
laufen, für den ein variabler
Zins
vereinbart wurde. Die Capvereinbarung deckelt diesen
Zins bei 3,0 % p. a. Das Unternehmen zahlt dafür im
Voraus eine Capprämie (z. B. 1,1 % des
Kreditvolumens).
Liegt der Referenzzinssatz Euribor zum Beispiel bei
3,5 %, dann wird dem Unternehmen die entstehende
Mehrbelastung von 0,5 % zurück gegeben.
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