Datenschutz Weiter Zurück Schließen

Beim Datenschutz geht es um den Schutz personenbezogener Daten vor dem Missbrauch ihrer Speicherung, Übermittlung, Verarbeitung, Nutzung und Löschung durch Dritte.

Geschützt sollen also nicht die Daten (im oben definierten Sinne), sondern die Personen, zu denen Daten über ihren Namen, Wohnort, Gesundheitszustand, Vermögen und dgl. vorliegen und missbräuchlich verwendet werden könnten.

Grundlage hierfür bildet vor allem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Anliegen und Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

Das Bundesdatenschutzgesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch

  • öffentliche Stellen des Bundes,
  • öffentliche Stellen der Länder, soweit hier nicht Ländergesetze wirken und soweit sie Bundesrecht ausüben oder als Organe der Rechtspflege wirken,
  • nicht-öffentliche Stellen, soweit sie Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten (vgl. § 1 BDSG).

Als personenbezogen Daten gelten Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder einer bestimmbaren Person (= Betroffener, § 3 BDSG).
Als verantwortliche Stelle gilt jede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, diese verarbeitet oder nutzt oder dies durch andere im Auftrag vornehmen lässt.
Empfänger personenbezogener Daten ist jede Person oder Stelle, die derartige Daten erhält (siehe Bild 3.10).
Als Dritter gilt jede Person oder Stelle außerhalb der verantwortlichen Stelle, jedoch nicht der Betroffene und auch nicht Personen oder Stellen, die im Auftrag personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen (§ 3, Abs. 8 BDSG).

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nach § 4 Abs. 1 BDSG nur zulässig, soweit das Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene einwilligt.

Siehe auch: Datenschutzbeauftragter, Datensicherheit.