|
Beim Datenschutz geht es um den
Schutz personenbezogener
Daten
vor dem Missbrauch ihrer Speicherung,
Übermittlung, Verarbeitung, Nutzung und Löschung
durch Dritte.
Geschützt sollen also nicht die Daten (im oben
definierten Sinne), sondern die
Personen,
zu denen Daten über ihren Namen, Wohnort,
Gesundheitszustand, Vermögen und dgl. vorliegen und
missbräuchlich verwendet werden könnten.
Grundlage hierfür bildet vor allem das
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Anliegen und Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes
ist es, den Einzelnen davor zu
schützen, dass er durch den Umgang mit seinen
personenbezogenen Daten in seinem
Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
Das
Bundesdatenschutzgesetz gilt für die Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
durch
- öffentliche Stellen des Bundes,
- öffentliche Stellen der Länder, soweit hier
nicht Ländergesetze wirken und soweit sie
Bundesrecht ausüben oder als Organe der
Rechtspflege wirken,
- nicht-öffentliche Stellen, soweit sie Daten
unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen
verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei
denn, dies erfolgt ausschließlich für
persönliche oder familiäre Tätigkeiten (vgl.
§ 1 BDSG).
Als personenbezogen Daten gelten
Einzelangaben über persönliche und sachliche
Verhältnisse einer bestimmten oder einer
bestimmbaren Person (= Betroffener, § 3
BDSG). Als verantwortliche
Stelle gilt jede Person oder Stelle, die
personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, diese
verarbeitet oder nutzt oder dies durch andere im
Auftrag vornehmen lässt. Empfänger
personenbezogener Daten ist jede Person
oder Stelle, die derartige Daten erhält (siehe
Bild 3.10). Als Dritter
gilt jede Person oder Stelle außerhalb der
verantwortlichen Stelle, jedoch nicht der Betroffene
und auch nicht Personen oder Stellen, die im Auftrag
personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder
nutzen (§ 3, Abs. 8 BDSG).
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten ist nach § 4 Abs. 1
BDSG nur zulässig, soweit das Gesetz oder
eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder
anordnet oder der Betroffene einwilligt.
Siehe auch:
Datenschutzbeauftragter,
Datensicherheit.
|