Personen Weiter Zurück
Schließen

Unter Personen sind im hier betrachteten Sinne sowhl natürliche Personen (lebende Menschen, siehe Persönlichkeit) als auch juristische Personen (z, B. Kapitalgesellschaften) zu verstehen.

In beiden Fällen handelt es sich um Rechtssubjekte, die Träger von Rechten und Pflichten sind und denen kraft Gesetzes Rechtsfähigkeit verliehen wurde.

Siehe auch: Unternehmer, Verbraucher.

.