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Unter Personen sind im hier
betrachteten Sinne sowhl natürliche Personen
(lebende Menschen, siehe
Persönlichkeit) als auch
juristische Personen (z, B.
Kapitalgesellschaften) zu verstehen.
In
beiden Fällen handelt es sich um Rechtssubjekte, die
Träger von Rechten und Pflichten sind und denen
kraft Gesetzes Rechtsfähigkeit verliehen wurde.
Siehe auch:
Unternehmer,
Verbraucher.
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