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Als digitale Güter werden
Produkte
bezeichnet, die nur in digitalisierter Form
existieren und somit keinen gegenständlichen,
physischen Anteil haben.
Beispiele:
Software-Produkte, Abfrage einer Online-Datenbank,
an elektronischen Börsen gehandelte Wertpapiere und
dgl.
Digitale Güter eignen sich von
vornherein für den Handel auf
elektronischen Märkten. Sie werden somit
vorrangig über diese Märkte ausgetauscht.
Siehe auch:
Güter.
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