Digitale Güter Weiter Zurück Schließen

Als digitale Güter werden Produkte bezeichnet, die nur in digitalisierter Form existieren und somit keinen gegenständlichen, physischen Anteil haben.

Beispiele:
Software-Produkte, Abfrage einer Online-Datenbank, an elektronischen Börsen gehandelte Wertpapiere und dgl.

Digitale Güter eignen sich von vornherein für den Handel auf elektronischen Märkten. Sie werden somit vorrangig über diese Märkte ausgetauscht.

Siehe auch: Güter.