Drittorganschaft Weiter Zurück Schließen

Eine Drittorganschaft (= Fremdorganschaft) liegt vor, wenn die Aufgaben der Geschäftsführung einer Gesellschaft durch Personen wahrgenommen wird, die nicht mit den Gesellschaftern identisch sind.

Eine Drittorganschaft ist nur bei Unternehmen möglich, die ihrer Rechtsform nach juristische Personen darstellen und damit körperschaftlich aufgebaut sind.

Dies trifft immer auf Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu.