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Juristische Personen sind - im
Unterschied zu natürlichen
Personen - definierte
Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die eine
eigene Rechtspersönlichkeit darstellen.
Juristische Personen i. S. des Privatrechts sind
eingetragene
Vereine,
Aktiengesellschaften,
Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
eingetragene
Genossenschaften und Stiftungen.
Eine juristische Person ist von der Gründung bis
zur Auflösung der Gesellschaft rechtsfähig. Die
Verleihung und Anerkennung des Status juristischer
Personen sind durch Gesetze geregelt.
Juristische Personen tragen einen einheitlichen
Namen, unter dem sie klagen und verklagt werden
können. Für ihre Verbindlichkeiten haften sie mit
eigenem Vermögen.
Siehe auch:
Rechtsform. |
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