Juristische Person Weiter Zurück Schließen

Juristische Personen sind - im Unterschied zu natürlichen Personen - definierte Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellen.

Juristische Personen i. S. des Privatrechts sind eingetragene Vereine, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaften und Stiftungen.

Eine juristische Person ist von der Gründung bis zur Auflösung der Gesellschaft rechtsfähig. Die Verleihung und Anerkennung des Status juristischer Personen sind durch Gesetze geregelt.

Juristische Personen tragen einen einheitlichen Namen, unter dem sie klagen und verklagt werden können. Für ihre Verbindlichkeiten haften sie mit eigenem Vermögen.

Siehe auch: Rechtsform.