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Das Drei-Komponenten-Modell ist das Basiskonzept des
neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens und
der kommunalen
Doppik.
Da im Bereich der öffentlichen
Verwaltungen bzw. Kommunen die
Geschäftsvorfälle in mehrheitlich
Zahlungsvorgänge (Einzahlungen,
Auszahlungen) bewirken, muss einer
Finanzrechnung (mit Darstellung der Auszahlungen
bzw. Einzahlungen nach deren Zweck) gerade in einem
doppisch geführten Rechnungswesen höchste Priorität
beigemessen werden. Daher wurde bereits bei der
Konzipierung eines spezifischen System der
doppelten Buchführung für Kommunen darauf
orientiert, das klassische Zwei-Komponenten-System
(mit Buchen auf
Bestandskonten und
Erfolgskonten und dem Ziel der Ermittlung des
wirtschaftlichen Periodenerfolgs als Saldo zwischen
Erträgen
und
Aufwendungen) um eine Finanzrechnung
zu erweitern und so ein Drei-Komponenten-System zu
schaffen.
Die zwischen den
drei Rechnungen der kommunalen Doppik
bestehenden Zusammenhänge soll die
nachstehende Grafik verdeutlichen. |
Nach Abschluss aller
Buchungsvorgänge müssen – bei richtiger Buchung der
Geschäftsvorfälle – folgende Salden übereinstimmen
1: Der
Schlussbestand (Saldo) auf dem
Finanzrechnungskonto muss „auf den Cent“
mit dem Schlussbestand „Liquide Mittel“
in dem Schlussbilanzkonto bzw. der
Schlussbilanz übereinstimmen, falls auf dem
Finanzrechnungskonto der Anfangsbestand
„Liquide Mittel“ aus der Eröffnungsbilanz
vorgetragen wird. |
Ansonsten muss
der Saldo auf dem Finanzrechnungskonto mit
der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes
im Vergleich zwischen Bestand lt.
Eröffnungsbilanz und Bestand lt.
Schlussbilanz übereinstimmen. |
2: Der in der
Ergebnisrechnung ausgewiesene Erfolg
(Überschuss oder oder Fehlbetrag) muss „auf
den Cent“ mit der Veränderung der
Kapitalposition (Eigenkapital) im Vergleich
zwischen Bestand lt. Startbilanz zum 01.01.
des Jahres und Bestand lt. Schlussbilanz zum
31.12. des Jahres übereinstimmen. |
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