Drei-Komponenten-Modell Weiter Zurück Schließen

Das Drei-Komponenten-Modell ist das Basiskonzept des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens und der kommunalen Doppik.

Da im Bereich der öffentlichen Verwaltungen bzw. Kommunen die Geschäftsvorfälle in mehrheitlich Zahlungsvorgänge (Einzahlungen, Auszahlungen) bewirken, muss einer Finanzrechnung (mit Darstellung der Auszahlungen bzw. Einzahlungen nach deren Zweck) gerade in einem doppisch geführten Rechnungswesen höchste Priorität beigemessen werden.
Daher wurde bereits bei der Konzipierung eines spezifischen System der doppelten Buchführung für Kommunen darauf orientiert, das klassische Zwei-Komponenten-System (mit Buchen auf Bestandskonten und Erfolgskonten und dem Ziel der Ermittlung des wirtschaftlichen Periodenerfolgs als Saldo zwischen Erträgen und Aufwendungen) um eine Finanzrechnung zu erweitern und so ein Drei-Komponenten-System zu schaffen.


Die zwischen den drei Rechnungen der kommunalen Doppik bestehenden Zusammenhänge soll die nachstehende Grafik verdeutlichen.


Nach Abschluss aller Buchungsvorgänge müssen – bei richtiger Buchung der Geschäftsvorfälle – folgende Salden übereinstimmen
1: Der Schlussbestand (Saldo) auf dem Finanzrechnungskonto muss „auf den Cent“ mit dem Schlussbestand „Liquide Mittel“ in dem Schlussbilanzkonto bzw. der Schlussbilanz übereinstimmen, falls auf dem Finanzrechnungskonto der Anfangsbestand „Liquide Mittel“ aus der Eröffnungsbilanz vorgetragen wird.
Ansonsten muss der Saldo auf dem Finanzrechnungskonto mit der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes im Vergleich zwischen Bestand lt. Eröffnungsbilanz und Bestand lt. Schlussbilanz übereinstimmen.
2: Der in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Erfolg (Überschuss oder oder Fehlbetrag) muss „auf den Cent“ mit der Veränderung der Kapitalposition (Eigenkapital) im Vergleich zwischen Bestand lt. Startbilanz zum 01.01. des Jahres und Bestand lt. Schlussbilanz zum 31.12. des Jahres übereinstimmen.