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EBITDA ist das Akronym für
Earnings Before Interest,
Taxes, Depreciation
and Amortization, das heißt für das
"Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ".
Wichtiges Ziel und Anliegen der Ermittlung der
Kennzahl EBITDA ist somit, zusätzlich zum Problem
des Zinsaufwandes auch den Einfluss von
Abschreibungen bei der Bewertung des Erfolgs von
Unternehmen zu eliminieren (Vergleich „nicht
verschuldeter Unternehmen“ nach „verdienten
Ergebnissen vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen“.
Durch die weitere Eliminierung der Positionen "Abschreibungen
Sachanlagen“ und „Abschreibungen auf immaterielle
Vermögenswerte“ ermöglicht die Kennzahl EBITDA
aussagenkräftige Vergleiche im operativen Ergebnis
aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines
Unternehmens, und zwar nicht nur unabhängig von den
Wirkungen aus steuerrechtlichen Regelungen oder von
der Kapitalausstattung des Unternehmens
(Zinswirkung!), sondern auch unabhängig von der
Investitionsfreudigkeit oder -zurückhaltung der
Unternehmen.
Da aber Investitionen die
Zukunftsfähigkeit von Unternehmen sichern
(sollen), können aus der Kennzahl EBITDA bessere
Aussagen abgeleitet werden als beim Vergleich des
Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
lt. § 275
HGB.
Analog zur
EBIT-Marge soll die Berechnung der
EBITDA-Marge aufzeigen, wie viel Gewinn
(vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) ein
Unternehmen je Umsatzeinheit erwirtschaftet hat:
.
Siehe auch:
EBIT.
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