EBITDA, EBITDA-Marge Weiter Zurück Schließen

EBITDA ist das Akronym für Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization, das heißt für das "Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ".
Wichtiges Ziel und Anliegen der Ermittlung der Kennzahl EBITDA ist somit, zusätzlich zum Problem des Zinsaufwandes auch den Einfluss von Abschreibungen bei der Bewertung des Erfolgs von Unternehmen zu eliminieren (Vergleich „nicht verschuldeter Unternehmen“ nach „verdienten Ergebnissen vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen“.



Durch die weitere Eliminierung der Positionen "Abschreibungen Sachanlagen“ und „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte“ ermöglicht die Kennzahl EBITDA aussagenkräftige Vergleiche im operativen Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens, und zwar nicht nur unabhängig von den Wirkungen aus steuerrechtlichen Regelungen oder von der Kapitalausstattung des Unternehmens (Zinswirkung!), sondern auch unabhängig von der Investitionsfreudigkeit oder -zurückhaltung der Unternehmen.

Da aber Investitionen die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen sichern (sollen), können aus der Kennzahl EBITDA bessere Aussagen abgeleitet werden als beim Vergleich des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit lt. § 275 HGB.

Analog zur EBIT-Marge soll die Berechnung der EBITDA-Marge aufzeigen, wie viel Gewinn (vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) ein Unternehmen je Umsatzeinheit erwirtschaftet hat:

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Siehe auch: EBIT.