Eigenkapitalhilfe Weiter Zurück Schließen

Link: Förderdatenbank

Als Eigenkapitalhilfe werden jene Darlehen bezeichnet, die im Rahmen des Eigenkapitalhilfeprogramms des Bundes bzw. der Länder über Kreditinstitute der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) bzw. der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an Existenzgründer vergeben werden.

Die Eigenkapitalhilfe - zum Beispiel das ERP-Unternehmerkapital - dient vor allem
  • der Stärkung der Eigenkapitalbasis im Rahmen der Gründung bzw. des Erwerbs eines privaten Unternehmens bzw. einer freiberuflichen Existenz, bzw.
  • der Durchführung von Investitionen zur Festigung eines privaten Unternehmens durch eine tätige Beteiligung.
Das Darlehen aus dem Eigenkapitalhilfeprogramm ist in den ersten beiden Jahren zinsfrei und kann eine Laufzeit von 15 bis zu 20 Jahren haben. Es werden keine besonderen Sicherheiten verlangt.

Das Eigenkapitalhilfe-Darlehen ist besonders günstig mit dem ERP-Kredit kombinierbar.

Antragsberechtigt sind
  • natürliche Personen, die eine fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen können und wo die selbständige Tätigkeit eine nachhaltig tragfähige Vollexistenz gewährleistet, bzw.

  • Gründer einer selbständigen Existenz in der gewerblichen Wirtschaft sowie im Rahmen freier Berufe.
Weitere Details:
Existenzgründung - Bankgespräch