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Förderdatenbank
Als Eigenkapitalhilfe werden jene
Darlehen bezeichnet, die im Rahmen des
Eigenkapitalhilfeprogramms des Bundes bzw. der
Länder über Kreditinstitute der Deutschen
Ausgleichsbank (DtA) bzw. der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW)
an Existenzgründer
vergeben werden.
Die
Eigenkapitalhilfe - zum Beispiel das
ERP-Unternehmerkapital - dient vor allem
- der
Stärkung der Eigenkapitalbasis im Rahmen der
Gründung bzw. des Erwerbs eines privaten
Unternehmens bzw. einer freiberuflichen Existenz,
bzw.
- der Durchführung von Investitionen zur
Festigung eines privaten Unternehmens durch eine
tätige Beteiligung.
Das Darlehen aus dem
Eigenkapitalhilfeprogramm ist in den ersten beiden
Jahren zinsfrei und kann eine Laufzeit von 15 bis zu
20 Jahren haben. Es werden keine besonderen
Sicherheiten verlangt.
Das
Eigenkapitalhilfe-Darlehen ist besonders günstig mit
dem ERP-Kredit kombinierbar.
Antragsberechtigt sind
- natürliche Personen,
die eine fachliche und kaufmännische Qualifikation
nachweisen können und wo die selbständige Tätigkeit
eine nachhaltig tragfähige Vollexistenz
gewährleistet, bzw.
- Gründer einer
selbständigen Existenz in der gewerblichen
Wirtschaft sowie im Rahmen freier Berufe.
Weitere Details:
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