Eigenkapital Weiter Zurück Schließen

Das Eigenkapital erklärt die Herkunft jenes Teiles des Vermögens eines Unternehmens, der von den rechtlichen Eigentümern des Unternehmens zur Durchführung der Leistungsprozesse zur Verfügung gestellt wurde.

Zur rechnerischen Ermittlung des Eigenkapitals dient das bilanzielle Eigenkapital. Diese Größe ergibt sich nach der Grundbeziehung der Bilanzrechnung aus dem Saldo von Vermögen und Schulden:

Vermögen ./. Schulden = Eigenkapital.


Bilanziell werden folgende Bestandteile des Eigenkapitals - auf der Passiv-Seite der Bilanz - als Positionen der Mittelherkunft ausgewiesen,

  1. das gezeichnete Kapital als Geschäftsanteile der Eigentümer der Einrichtung (Unternehmen u. a.). Bei der GmbH ist dies das Stammkapital und bei einer Aktiengesellschaft ist dies das Grundkapital),
  2. die Rücklagen in der Erscheinungsform der Kapitalrücklage (bei Kapitalgesellschaften) und von Gewinnrücklagen,
  3. der Gewinnvortrag als nicht verbrauchter Gewinn des Vorjahres (ein Verlustvortrag mindert das Eigenkapital) sowie
  4. der Jahresgewinn (Jahresüberschuss) als Resultat der Erfolgsrechnung zum abgeschlossenen Geschäftsjahr (ein Jahresverlust/Jahresfehlbetrag als negativer 'Erfolg' mindert das Eigenkapital).
Dabei ist allerdings zu beachten, dass das bilanzielle Eigenkapital und der wirkliche Vermögenswert der Anteilseigner in der Regel nicht übereinstimmen. Dies begründet sich daraus, dass es durch Wahl bestimmter Bewertungsansätze möglich ist, sog. stille Reserven zu bilden, die im Zahlenwerk der Bilanz nicht erkennbar sind.


Das Eigenkapital lt. Bilanzausweis übt folgende wichtige Funktionen aus:
  • Es repräsentiert - im zugehörigen, auf der Aktiv-Seite der Bilanz ausgewiesenen Vermögen des Unternehmens - die wirtschaftliche Grundlage für den Start und die Fortführung des Geschäftsbetriebes des Unternehmens.
  • Es weist gegenüber den Fremdkapitalgebern und den Partnern des Unternehmens den Umfang der Haftung für eingegangene Verbindlichkeiten aus.
  • Es ist aus der Struktur des Eigenkapitals ersichtlich, wer in welchem Umfang als Eigentümer des  Unternehmens gilt und wem in welchem Umfang Gewinn bzw. Verlust zuzuweisen ist.
  • Das Eigenkapital kennzeichnet bei Kapitalgesellschaften die Grenze für die Gewinnausschüttung, das heißt, durch eine Gewinnausschüttung dürfen die Geschäftsanteile keine Minderung erfahren.

Zu beachten ist ferner:

  • Eigenkapital begründet ein Beteiligungsverhältnis, es verbürgt damit ergebnisabhängige Zahlungsanforderungen an die Einrichtung sowie ein Mitspracherecht in der Geschäftsführung, sofern es hierzu keine satzungsmäßigen Eingrenzungen gibt.
  • Es ist - in der Regel - zeitlich unbegrenzt verfügbar.

Gradmesser für die Gewinnergiebigkeit des eingesetzten Eigenkapitals ist die Eigenkapitalrentabilität. Als wichtige Beurteilungsgröße im Rahmen des Ratings wird die Eigenkapitalquote herangezogen.