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Das Eigenkapital erklärt die
Herkunft jenes Teiles des
Vermögens eines
Unternehmens, der von den rechtlichen Eigentümern
des Unternehmens zur Durchführung der
Leistungsprozesse zur Verfügung gestellt wurde.
Zur rechnerischen Ermittlung des Eigenkapitals
dient das bilanzielle Eigenkapital.
Diese Größe ergibt sich nach der Grundbeziehung der
Bilanzrechnung aus dem Saldo von Vermögen und
Schulden:
Vermögen ./. Schulden =
Eigenkapital.
Bilanziell werden
folgende Bestandteile des Eigenkapitals - auf der
Passiv-Seite der
Bilanz - als Positionen der Mittelherkunft
ausgewiesen,
- das
gezeichnete Kapital als Geschäftsanteile der
Eigentümer der Einrichtung (Unternehmen u. a.).
Bei der
GmbH ist dies das
Stammkapital
und bei einer Aktiengesellschaft ist dies
das Grundkapital),
- die Rücklagen
in der Erscheinungsform der
Kapitalrücklage (bei
Kapitalgesellschaften) und von
Gewinnrücklagen,
- der
Gewinnvortrag
als nicht verbrauchter
Gewinn des Vorjahres (ein Verlustvortrag
mindert das Eigenkapital) sowie
- der
Jahresgewinn (Jahresüberschuss) als Resultat
der
Erfolgsrechnung zum abgeschlossenen
Geschäftsjahr
(ein Jahresverlust/Jahresfehlbetrag als
negativer 'Erfolg' mindert das Eigenkapital).
Dabei ist allerdings
zu beachten, dass das bilanzielle Eigenkapital und
der wirkliche Vermögenswert der Anteilseigner in der
Regel nicht übereinstimmen. Dies begründet sich
daraus, dass es durch Wahl bestimmter
Bewertungsansätze möglich ist, sog. stille
Reserven zu bilden, die im Zahlenwerk der
Bilanz nicht erkennbar sind.
Das Eigenkapital
lt. Bilanzausweis übt folgende wichtige Funktionen
aus:
- Es repräsentiert - im zugehörigen, auf
der Aktiv-Seite der Bilanz ausgewiesenen Vermögen
des Unternehmens - die
wirtschaftliche Grundlage für den Start und die
Fortführung des Geschäftsbetriebes des Unternehmens.
- Es weist gegenüber den Fremdkapitalgebern und
den Partnern des Unternehmens den Umfang der
Haftung
für eingegangene
Verbindlichkeiten aus.
- Es ist
aus der Struktur des Eigenkapitals ersichtlich, wer
in welchem Umfang als Eigentümer des
Unternehmens
gilt und wem in welchem Umfang
Gewinn bzw. Verlust
zuzuweisen ist.
- Das Eigenkapital kennzeichnet
bei Kapitalgesellschaften die Grenze für die
Gewinnausschüttung, das heißt, durch eine
Gewinnausschüttung dürfen die Geschäftsanteile keine
Minderung erfahren.
Zu beachten ist
ferner:
- Eigenkapital
begründet ein
Beteiligungsverhältnis, es verbürgt damit
ergebnisabhängige Zahlungsanforderungen an die
Einrichtung sowie ein Mitspracherecht in der
Geschäftsführung, sofern es hierzu keine
satzungsmäßigen Eingrenzungen gibt.
- Es ist - in der
Regel - zeitlich unbegrenzt verfügbar.
Gradmesser für die
Gewinnergiebigkeit des eingesetzten Eigenkapitals
ist die
Eigenkapitalrentabilität. Als wichtige
Beurteilungsgröße im Rahmen des
Ratings wird die
Eigenkapitalquote
herangezogen.
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