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Die
Einkaufsabwicklung umfasst vor allem
- die Überwachung
der Erfüllung des
Kaufvertrages in Bezug auf die Lieferung des
bestellten Gutes,
- die Kontrolle
des Eingangs der Lieferung (sachliche Prüfung
hinsichtlich Art, Güte, Menge, Zeitpunkt der
Lieferung; rechnerische Prüfung hinsichtlich
Preis, Skontoangebot, Zahlungsterminen) sowie
- das Begleichen
der
Verbindlichkeit aus dem Kaufvertrag.
Der Kaufvertrag über
eine Lieferung oder Leistung gilt dann als erfüllt,
wenn
- der Lieferant
die geschuldeten Leistungen an den Abnehmer
bewirkt und diesem Besitz und Eigentum an dem
Liefergut übertragen hat und ferner
- der Abnehmer
(Käufer) den Kaufgegenstand angenommen und das
vereinbarte Entgelt bezahlt hat.
Bei der Erfüllung von
Kaufverträgen kann es zu verschiedenen
Störungen
kommen. Die wichtigsten
Leistungsstörungen sind in der nachstehenden
Grafik aufgeführt:
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