Einkaufsabwicklung Weiter Zurück Schließen

Die Einkaufsabwicklung umfasst vor allem
  • die Überwachung der Erfüllung des Kaufvertrages in Bezug auf die Lieferung des bestellten Gutes,
  • die Kontrolle des Eingangs der Lieferung (sachliche Prüfung hinsichtlich Art, Güte, Menge, Zeitpunkt der Lieferung; rechnerische Prüfung hinsichtlich Preis, Skontoangebot, Zahlungsterminen) sowie
  • das Begleichen der Verbindlichkeit aus dem Kaufvertrag. 
Der Kaufvertrag über eine Lieferung oder Leistung gilt dann als erfüllt, wenn
  • der Lieferant die geschuldeten Leistungen an den Abnehmer bewirkt und diesem Besitz und Eigentum an dem Liefergut übertragen hat und ferner
  • der Abnehmer (Käufer) den Kaufgegenstand angenommen und das vereinbarte Entgelt bezahlt hat.

Bei der Erfüllung von Kaufverträgen kann es zu verschiedenen Störungen kommen. Die wichtigsten Leistungsstörungen sind in der nachstehenden Grafik aufgeführt: