Kaufvertrag Weiter Zurück Schließen

Ein Kaufvertrag ist - wie jeder Vertrag - eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen zwei Partnern, hier dem Verkäufer und dem Käufer, im Sinne der Übereinstimmung von Antrag und Annahme des Antrages (zum entgeltlichen Erwerb eines Gutes, siehe §§ 433 ff. BGB).

Ein Kaufvertrag kommt zustande

  • durch das Angebot des Verkäufers und die nachfolgende Annahme dieses Angebotes durch den Käufer oder
  • durch die Bestellung des Käufers und die nachfolgende Annahme der Bestellung des Gutes durch den Verkäufer.

Es besteht somit Einigung der Vertragsparteien zum Kaufgegenstand, zum Preis sowie zu den Liefer- und Zahlungsmodalitäten.
Ferner müssen die Vertragsparteien geschäftsfähig sein und es dürfen keine sonstigen Verbote oder Schutzvorschriften missachtet werden.
Hinsichtlich ihrer Rechtsstellung können die Partner Unternehmer oder Verbraucher sein.
Der Kauf kann privaten Zwecken oder der Realisierung eines Gewerbezweckes (Handelsgewerbe) dienen.

Einzelheiten:

Kaufverträge.pdf