Verbindlichkeiten aLuL Weiter Zurück Schließen

Als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden jene kurzfristigen Schulden eines Unternehmens bezeichnet, die sich dann ergeben, wenn das Unternehmen Warenlieferungen oder Fremdleistungen "mit Zahlungsziel" als Güterzugang erhalten hat.

In diesem Falle wird der sog. Lieferantenkredit in Anspruch genommen. Bis zur Begleichung der hierdurch entstehenden Schuld behält sich der Lieferant Eigentumsvorbehalt an dem entsprechenden Wirtschaftsgut vor.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind auf der Passiv-Seite der Bilanz unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten auszuweisen.