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Als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen werden jene kurzfristigen
Schulden eines Unternehmens bezeichnet, die sich
dann ergeben, wenn das Unternehmen Warenlieferungen
oder Fremdleistungen "mit
Zahlungsziel" als Güterzugang erhalten hat.
In diesem Falle wird der sog.
Lieferantenkredit in Anspruch genommen. Bis zur
Begleichung der hierdurch entstehenden Schuld behält
sich der Lieferant
Eigentumsvorbehalt an dem entsprechenden
Wirtschaftsgut vor.
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sind auf der Passiv-Seite
der Bilanz
unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten
auszuweisen.
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