Entscheidungskompetenz Weiter Zurück Schließen

Unter Entscheidungskompetenz ist das qualitativ und quantitativ bestimmte Ausmaß an Befugnissen eines Entscheidungsträgers (Führungskraft) zu verstehen, Sachverhalte für das betreffende Unternehmen  nach innen oder nach außen durch Entscheidungen verbindlich zu regeln.

Eine Entscheidungskompetenz kann einem Entscheidungsträger übertragen werden (an die jeweilige Instanz gebunden) oder aber aufgrund von anerkannter Persönlichkeitseigenschaften erworben werden.

Die an eine Instanz gebundene Entscheidungskompetenz betrifft vor allem die Befugnis zu Entscheidungen über den Einsatz des der Instanz zugeordneten Personals, über die Verwendung finanzieller Mittel (im Rahmen eines definieren Budgets), ggf. auch den Abschluss von Verträgen u. a.

Durch Delegieren von Entscheidungskompetenz in jene Ebene, in der sich die mit dem Entscheidungsproblem verbundenen Sachprozesse vollziehen, wird der Realitätsbezug im Entscheidungsprozess und das Verantwortungsbewusstsein der betreffenden Führungskräfte gestärkt.

Siehe: Management-by-Modelle, Delegation