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Unter Entscheidungskompetenz ist
das qualitativ und quantitativ bestimmte Ausmaß an
Befugnissen eines Entscheidungsträgers (Führungskraft)
zu verstehen, Sachverhalte für das betreffende
Unternehmen nach innen oder nach außen durch
Entscheidungen verbindlich zu regeln.
Eine Entscheidungskompetenz kann einem
Entscheidungsträger übertragen werden (an die
jeweilige
Instanz gebunden) oder aber aufgrund von
anerkannter Persönlichkeitseigenschaften erworben
werden.
Die an eine Instanz gebundene
Entscheidungskompetenz betrifft vor allem die
Befugnis zu Entscheidungen über den Einsatz des der
Instanz zugeordneten Personals, über die Verwendung
finanzieller Mittel (im Rahmen eines definieren
Budgets), ggf. auch den Abschluss von Verträgen u.
a.
Durch Delegieren von Entscheidungskompetenz in jene
Ebene, in der sich die mit dem Entscheidungsproblem
verbundenen Sachprozesse vollziehen, wird der
Realitätsbezug im Entscheidungsprozess und das
Verantwortungsbewusstsein der betreffenden
Führungskräfte gestärkt.
Siehe:
Management-by-Modelle,
Delegation |
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