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Als
Erhaltungsaufwand wird – im Unterschied zum
Herstellungsaufwand – jener
Aufwand
bezeichnet, der dazu dient, den geplanten
Nutzungsumfang und die geplante
Nutzungsdauer
eines Wirtschaftsgutes im Leistungsprozess
einer Einrichtung (Unternehmen u. a.) zu sichern.
Zum Erhaltungsaufwand
zählen somit vor allem die Aufwendungen für die
Wartung und Instandsetzung von Wirtschaftsgütern des
Sachanlagenvermögens.
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