Erhaltungsaufwand Weiter Zurück Schließen

Als Erhaltungsaufwand wird – im Unterschied zum Herstellungsaufwand – jener Aufwand bezeichnet, der dazu dient, den geplanten Nutzungsumfang und die geplante Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes im Leistungsprozess einer Einrichtung (Unternehmen u. a.) zu sichern.

Zum Erhaltungsaufwand zählen somit vor allem die Aufwendungen für die Wartung und Instandsetzung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagenvermögens.