Erinnerungswert
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Als
Erinnerungswert
wird die Betragsgröße von
1,00 EUR
bezeichnet, die im
Anlagenspiegel
für jene
Vermögensgegenstände
verzeichnet wird, die bereits vollständig abgeschrieben sind, im
Unternehmensprozess
jedoch weiterhin genutzt werden.
Siehe auch:
Abschreibungen
,
Abschreibungsplan
.