Ersatzinvestitionen Weiter Zurück Schließen

Von einer Ersatzinvestition spricht man dann, wenn der durch Ge- und Verbrauch geminderte Bestand an Betriebsmitteln wieder aufgefüllt wird bzw. wenn die Nutzungsdauer einer Maschine/Anlage abgelaufen ist und sie demzufolge technisch ausgesondert werden muss.

Ersatzinvestitionen können mit Erweiterungsinvestitionen kombiniert werden, wenn es - beispielsweise - gelingt, eine bisherige Maschine/Anlage durch eine leistungsfähigere zu ersetzen.

Finanzielle Grundlage für Ersatzinvestitionen sollten die angesammelten Abschreibungsgegenwerte sein.