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Von einer
Ersatzinvestition spricht man dann, wenn der
durch Ge- und Verbrauch geminderte Bestand an
Betriebsmitteln wieder aufgefüllt wird bzw. wenn
die
Nutzungsdauer einer Maschine/Anlage abgelaufen
ist und sie demzufolge technisch ausgesondert werden
muss.
Ersatzinvestitionen
können mit Erweiterungsinvestitionen kombiniert werden,
wenn es - beispielsweise - gelingt, eine bisherige
Maschine/Anlage durch eine leistungsfähigere zu
ersetzen.
Finanzielle Grundlage
für Ersatzinvestitionen sollten die angesammelten
Abschreibungsgegenwerte sein.
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