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Unter Ertrag ist der Geldausdruck
der durch die Tätigkeit eines Unternehmens
verursachten Zugänge im
Geld- und im
Sachvermögen in
einer Abrechnungsperiode – im Sinne eines
Werteausstoßes bzw. Wertezuflusses – zu verstehen.
Erträge werden in der
Buchführung erfasst
und gehen als positives Erfolgselement in der
Erfolgsrechnung
zum betreffenden Abrechnungszeitraum
(Monat, Jahr) ein. Erträge gliedern sich in
Zweckerträge und in neutrale Erträge.
Der
Zweckertrag ist der zeitraumbezogene
Werteausstoß, der im Geldausdruck die im
betreffenden Zeitraum erbrachte betriebliche
Leistung (= Betriebsertrag) erfasst. Typische
Zweckerträge sind die Erträge aus dem Verkauf von
Erzeugnissen, Waren und der Realisierung von
Dienstleistungen (=
Erlöse aus Umsatz), ferner
Bestandsmehrungen bei
fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie Erträge
aus anderen
aktivierten Eigenleistungen.
Neutrale Erträge haben demgegenüber keine oder
andere Entsprechungen im Betriebsprozess. Es handelt
sich hierbei um
betriebsfremde Erträge
(z. B.
Zinserträge),
außerordentliche Erträge (z. B.
Erträge aus dem Verkauf von Beteiligungen weit über
dem Buchwert der betreffenden Bilanzposition) oder
um periodenfremde Erträge (z. B. Gutschrift für zu
viel bezahlte Betriebssteuern aus Vorjahren).
Hinweis: Die Erfassung und Darstellung von
Aufwand und Ertrag ist ein zentraler Gegenstand der
kaufmännischen
Buchführung und - darauf aufbauend -
der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung).
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