Abschreibungsgegenwert Weiter Zurück Schließen

Abschreibungsgegenwerte sind jene liquiden Mittel, die als kalkulatorische Abschreibungen dem Unternehmen über die Erlöse aus Umsatz wieder zurückfließen.
Diese Abschreibungsgegenwerte sind - als Bestandteil des Cashflow - eine wichtige Grundlage der Unternehmensfinanzierung, vornehmlich der Finanzierung von Ersatzinvestitionen (siehe Grafik).


Dazu müssen folgende Voraussetzungen geschaffen werden:
  • Das Unternehmen verrechnet in die Selbstkosten seiner Ertragsgüter kalkulatorische Abschreibungen in Höhe des leistungsbedingten Werteverzehrs der eingesetzten Anlagegüter (siehe: Anderskosten).
  • Die Ertragsgüter werden auf dem Markt zu Preisen umgesetzt, die die Selbstkosten, einschließlich der verrechneten Abschreibungen, decken.
  • Die in den Erlösen aus Umsatz enthaltenen Abschreibungsgegenwerte fließen dem Unternehmen als Einnahmen zu und werden bis zur Durchführung einer Ersatzinvestition angesammelt.
  • Das Unternehmen verrechnet in der Erfolgsrechnung bilanzielle Abschreibungen als Aufwand. Auf diese Weise wird gesichert, dass die Abschreibungsgegenwerte auch tatsächlich für Ersatzinvestitionen verfügbar sind, denn nur auf diese Weise werden sie dem Zugriff der Besteuerung bzw. der Gewinnausschüttung entzogen.