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Abschreibungsgegenwerte sind jene
liquiden Mittel, die als
kalkulatorische Abschreibungen dem Unternehmen
über die
Erlöse aus Umsatz wieder zurückfließen.
Diese Abschreibungsgegenwerte sind - als Bestandteil
des Cashflow - eine wichtige Grundlage der
Unternehmensfinanzierung, vornehmlich der
Finanzierung von
Ersatzinvestitionen (siehe
Grafik).
Dazu müssen folgende Voraussetzungen
geschaffen werden:
- Das Unternehmen
verrechnet in die
Selbstkosten seiner Ertragsgüter
kalkulatorische Abschreibungen in Höhe des
leistungsbedingten Werteverzehrs der eingesetzten
Anlagegüter (siehe:
Anderskosten).
- Die Ertragsgüter werden auf dem
Markt zu Preisen umgesetzt, die die Selbstkosten,
einschließlich der verrechneten Abschreibungen,
decken.
- Die in den Erlösen aus Umsatz enthaltenen
Abschreibungsgegenwerte fließen dem Unternehmen als
Einnahmen zu und werden bis zur Durchführung einer
Ersatzinvestition angesammelt.
- Das Unternehmen
verrechnet in der
Erfolgsrechnung
bilanzielle
Abschreibungen als Aufwand. Auf diese Weise wird
gesichert, dass die Abschreibungsgegenwerte auch
tatsächlich für Ersatzinvestitionen verfügbar sind,
denn nur auf diese Weise werden sie dem Zugriff der
Besteuerung bzw. der Gewinnausschüttung entzogen.
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