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Ein neutraler
Ertrag ist jener Werteausstoß aus dem
Unternehmensprozess, der aus Gründen der
betriebswirtschaftlich notwendigen Abgrenzung
zwischen Ertrag und
Leistung dem Bereich
sog. Nicht-Leistung zugeordnet wird.
Zu den neutralen
Erträgen zählen insbesondere
Beispiel: Mieterträge aus Immobilien, die nicht zum
notwendigen Betriebsvermögen gehören,
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außerordentliche
Erträge,
die - der Sache nach - betriebsbedingt sind,
jedoch infolge ihres unregelmäßigen Auftretens
oder infolge ihrer Höhe oder wegen ihrer
besonderen Art nicht zu den 'normalen'
Betriebserträgen zu rechnen sind,
Beispiel: Verkauf von Vermögensgegenständen zu einem
Erlös über dem zugehörigen
Buchwert,
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periodenfremde Erträge, die zwar mit dem
Betriebsprozess in Verbindung stehen, aber nicht
auf Aktivitäten des laufenden Geschäftsjahres
zurückzuführen sind,
Beispiel: Eingang einer Einzahlung aus
Forderungen, die bereits ausgebucht waren.
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