Ertrag, neutraler Weiter Zurück Schließen

Ein neutraler Ertrag ist jener Werteausstoß aus dem Unternehmensprozess, der aus Gründen der betriebswirtschaftlich notwendigen Abgrenzung zwischen Ertrag und Leistung dem Bereich sog. Nicht-Leistung zugeordnet wird.

Zu den neutralen Erträgen zählen insbesondere

          Beispiel: Mieterträge aus Immobilien, die nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gehören,

  • außerordentliche Erträge, die - der Sache nach - betriebsbedingt sind, jedoch infolge ihres unregelmäßigen Auftretens oder infolge ihrer Höhe oder wegen ihrer besonderen Art nicht zu den 'normalen' Betriebserträgen zu rechnen sind,

          Beispiel: Verkauf von Vermögensgegenständen zu einem Erlös über dem zugehörigen Buchwert,

  • periodenfremde Erträge, die zwar mit dem Betriebsprozess in Verbindung stehen, aber nicht auf Aktivitäten des laufenden Geschäftsjahres zurückzuführen sind,

          Beispiel: Eingang einer Einzahlung aus Forderungen, die bereits ausgebucht waren.