Europäische Zentralbank Weiter Zurück Schließen

Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt/Main ist als "Hüterin" eines stabilen Euro allein und uneingeschränkt verantwortlich für die Geldpolitik in den Ländern der Euro-Zone.
Rechtliche Grundlagen für die gemeinsame Geldpolitik sind der "Vertrag zur  Gründung der Europäischen Gemeinschaft und die Satzung des Europäischen Systems der  Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank."
Gemäß dieser Satzung wurden sowohl die EZB als auch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) am 1. Juni 1998 geschaffen.
 
Link: EZB

Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken aller 28 EU-Mitgliedstaaten, also auch jener EU-Staaten, die nicht Mitglied der Euro-Zone sind.
Den Nicht-Mitgliedern der Euro-Zone wie Großbritannien, Dänemark, Schweden u.a. ist es gestattet, ihre jeweilige nationale Geldpolitik durchzuführen.

Grundlegendes Ziel der EZB und des ESZB ist die Sicherung der Preisniveaustabilität. Ferner gilt:

Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft, um zur Verwirklichung der in Artikel 2 festgelegten Ziele der Gemeinschaft beizutragen.“ (Artikel 105 Absatz 1 des EG-Vertrags)

Gemäß Artikel 105 Absatz 2 des EG-Vertrags bestehen die grundlegenden Aufgaben der EZB und des ESZB in Folgendem:
  • Festlegung und Ausführung der Geldpolitik des Euro-Währungsgebiets,
  • Durchführung der Devisengeschäfte,
  • Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten,
  •  Sicherung und Förderung eines reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme.

    Weitere Aufgaben
    sind:
  • Erteilen von Genehmigungen zur Ausgabe von Banknoten innerhalb der Euro-Zone,
  • Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet der Statistik (Entwicklung der Wechselkurse u. a.),
  • Wahrnehmung der Aufsicht über die Kreditinstitute und Stabilität des Finanzsystems,
  • Gestaltung einer engen Zusammenarbeit mit den für die Geld- und Finanzpolitik zuständigen Organen, Einrichtungen und Foren (EU und international).

Die EZB und das ESZB  sind unabhängig von nationalen Einflüssen. Dies bedeutet, dass nationale Regierungen der Euro-Lände der EZB bzw. dem ESZB weder Weisungen erteilen noch ein Veto gegen geldpolitische Beschlüsse einlegen können. Ferner erhalten die Euro-Länder keine direkten Kredite von der EZB.1
 
Beschlussorgane die EZB sind der Rat sowie der Erweiterte Rat. Ausführungsorgan ist das Direktorium der EZB.

Das oberste Organ der EZB ist der EZB-Rat, Dem Rat gehören der Präsident der EZB, der Vizepräsident, vier weitere Mitglieder des Direktoriums der EZB sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken an.

Hauptaufgaben des EZB-Rates sind
  • Festlegung der Geldpolitik und der Leitzinssätze,
  • Sicherung der Versorgung des Euro-Systems mit Zentralbankgeld,
  • Erlass von Richtlinien für die Arbeit des ESZB.
Der Rat tagt in der Regel 14-tägig. Entscheidungen des Rates werden meist mit einfacher Mehrheit getroffen.
Entscheidungen über das Kapital und Einnahmen der EZB trifft der Rat mit gewichteten Stimmen. Die Gewichtung richtet sich dabei nach dem Anteil der Euro-Länder am gezeichneten Kapital. Hierbei haben die Mitglieder des Direktoriums keine Stimme.

Der erweiterte Rat der EZB setzt sich zusammen aus dem EZB-Rat und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Nicht-Euro-Teilnehmerländer der EU.

Dieser Rat prüft die Erfüllung der Konvergenzkriterien von Beitrittskandidaten zur Euro-Zone, sichert die Verbindung der EWU mit dem WKM II und nimmt beratende Funktionen zur Gestaltung der Geldpolitik wahr.

Dem Direktorium als Exekutivorgan der EZB gehören der Präsident und der Vizepräsident der EZB sowie vier weitere Mitglieder an.

Dem Direktorium obliegt die Aufgabe, die Beschlüsse des Rates der EZB durchzuführen sowie die Leitung und Verwaltung der EZB als Institution zu sichern.