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Die Europäische Zentralbank (EZB)
mit Sitz in Frankfurt/Main ist als "Hüterin" eines
stabilen Euro
allein und uneingeschränkt verantwortlich für die
Geldpolitik in den Ländern der
Euro-Zone.
Rechtliche Grundlagen für die gemeinsame
Geldpolitik sind der "Vertrag zur Gründung der
Europäischen Gemeinschaft und die Satzung des
Europäischen Systems der Zentralbanken und der
Europäischen Zentralbank." Gemäß dieser
Satzung wurden sowohl die EZB als auch das
Europäische System der Zentralbanken (ESZB) am 1.
Juni 1998 geschaffen. Link:
EZB
Das Europäische System der
Zentralbanken (ESZB) besteht aus der
Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen
Zentralbanken aller 28 EU-Mitgliedstaaten, also auch
jener EU-Staaten, die nicht Mitglied der Euro-Zone
sind. Den Nicht-Mitgliedern der Euro-Zone wie
Großbritannien, Dänemark, Schweden u.a. ist es
gestattet, ihre jeweilige nationale
Geldpolitik durchzuführen.
Grundlegendes Ziel der EZB und des
ESZB ist die Sicherung der
Preisniveaustabilität. Ferner gilt:
„Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles
der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das
ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der
Gemeinschaft, um zur Verwirklichung der in Artikel 2
festgelegten Ziele der Gemeinschaft beizutragen.“
(Artikel 105 Absatz 1 des EG-Vertrags)
Gemäß
Artikel 105 Absatz 2 des EG-Vertrags bestehen die
grundlegenden Aufgaben der EZB und des ESZB in
Folgendem:
- Festlegung und Ausführung der
Geldpolitik des Euro-Währungsgebiets,
- Durchführung der Devisengeschäfte,
- Halten und Verwalten der offiziellen
Währungsreserven der Mitgliedstaaten,
- Sicherung und Förderung eines reibungslosen
Funktionierens der Zahlungssysteme.
Weitere Aufgaben sind:
- Erteilen von Genehmigungen zur
Ausgabe von Banknoten innerhalb der
Euro-Zone,
- Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet der
Statistik (Entwicklung der
Wechselkurse u. a.),
- Wahrnehmung der Aufsicht
über die Kreditinstitute und Stabilität des
Finanzsystems,
- Gestaltung einer engen Zusammenarbeit
mit den für
die Geld- und Finanzpolitik zuständigen
Organen, Einrichtungen und Foren (EU und
international).
Die EZB und das ESZB sind unabhängig
von nationalen Einflüssen. Dies bedeutet, dass
nationale Regierungen der Euro-Lände der EZB bzw.
dem ESZB weder Weisungen erteilen noch ein Veto
gegen geldpolitische Beschlüsse einlegen können.
Ferner erhalten die Euro-Länder keine direkten
Kredite von der EZB.1
Beschlussorgane die EZB sind
der Rat sowie der
Erweiterte Rat. Ausführungsorgan
ist das Direktorium der
EZB.
Das oberste Organ der EZB ist der
EZB-Rat, Dem Rat gehören der Präsident der
EZB, der Vizepräsident, vier weitere Mitglieder des
Direktoriums der EZB sowie die Präsidenten der
nationalen Zentralbanken an.
Hauptaufgaben des EZB-Rates sind
- Festlegung der Geldpolitik und der
Leitzinssätze,
- Sicherung der Versorgung des Euro-Systems
mit Zentralbankgeld,
- Erlass von Richtlinien für die Arbeit des
ESZB.
Der Rat tagt in der Regel 14-tägig. Entscheidungen
des Rates werden meist mit einfacher
Mehrheit getroffen. Entscheidungen über
das Kapital und Einnahmen
der EZB trifft der Rat mit gewichteten
Stimmen. Die Gewichtung richtet sich dabei
nach dem Anteil der Euro-Länder am gezeichneten
Kapital. Hierbei haben die Mitglieder des
Direktoriums keine Stimme.
Der
erweiterte Rat der EZB setzt sich zusammen
aus dem EZB-Rat und den Präsidenten der nationalen
Zentralbanken der Nicht-Euro-Teilnehmerländer der
EU.
Dieser Rat prüft die Erfüllung der
Konvergenzkriterien von
Beitrittskandidaten zur Euro-Zone, sichert die
Verbindung der EWU mit dem
WKM II und nimmt
beratende Funktionen zur Gestaltung der
Geldpolitik wahr.
Dem Direktorium als
Exekutivorgan der EZB gehören der Präsident und der
Vizepräsident der EZB sowie vier weitere Mitglieder
an.
Dem Direktorium obliegt die
Aufgabe, die Beschlüsse des Rates der EZB
durchzuführen sowie die Leitung und Verwaltung der
EZB als Institution zu sichern. |
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