Geldpolitik Weiter Zurück Schließen

Unter Geldpolitik ist die Gesamtheit von Maßnahmen und Instrumenten zu verstehen, die auf die Sicherung der Geldversorgung der Haushalte und der Wirtschaft unter Beachtung der Ziele der Preisstabilität in der Euro-Zone gerichtet sind.

Träger der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet ist seit dem 01. Januar 1999 die Europäische Zentralbank (Sitz in Frankfurt/Main) im Zusammenwirken mit den Zentralbanken der Mitgliedsländer der Europäischen Währungsunion.

Die Europäische Zentralbank und das Europäische Zentralbankensystem (ESZB) sind in ihren Handlungen und Entscheidungen unabhängig von den Weisungen der nationalen Regierungen und der Organe auf EU - Ebene. Die EZB hat das alleinige Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb der EWU-Mitgliedsländer zu genehmigen. Die Ausgabe von Euro-Münzen wird durch die EWU-Mitgliedsländer gestaltet, der Umfang und die Ausgabe ist jedoch von der EZB zu genehmigen.

Diese Unabhängigkeit der EZB ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der Euro eine stabile Währung wird und sich weltweit als solche behaupten kann.

Die EZB nutzt zur Sicherung der Preisstabilität verschiedene Instrumente, mit denen  sie einerseits auf die Liquiditätssituation der Geschäftsbanken, andererseits auf das Zinsniveau und damit auf die Geldschöpfung Einfluss nehmen kann.

Zu diesen Instrumenten gehören vor allem:

a) Die Offenmarktpolitik

Offenmarktpolitik bedeutet, dass die EZB auf dem "offenen" Markt Wertpapiere kauft oder verkauft. Geschäftspartner sind dabei die Geschäftsbanken.

Besonders häufig werden Wertpapierpensionsgeschäfte durchgeführt. Hierbei wird vereinbart, dass die Geschäftsbanken nach Ablauf von Transaktionen die Papiere wieder zurückkaufen.

b) Ständige Fazilitäten

Als ständige Fazilitäten bezeichnet man Kreditmöglichkeiten, die durch die Geschäftsbanken bei Bedarf in unbegrenzter Höhe in Anspruch genommen werden können.

Im Unterschied zu Offenmarktgeschäften geht hier die Initiative nicht von EZB, sondern von den Geschäftsbanken aus.

Ständige Fazilitäten dienen dazu, eine sog. "Übernachtliquidität" bereitzustellen oder abzubauen.

Die Spitzenrefinanzierungsfazilität erlaubt es den Geschäftsbanken, ein zum Tagesabschluss festgestelltes Soll-Saldo auf dem eigenen Girokonto bei der nationalen Zentralbank durch in Anspruchnahme einer Übernachtliquidität auszugleichen.

Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität ist in der Regel die Obergrenze für den Tagesgeldsatz.

Bei Wahrnehmung der Einlagenfazilität haben die Geschäftsbanken die Möglichkeit, eigene überschüssige Liquidität "über Nacht" bei der zuständigen nationalen Zentralbank verzinslich anzulegen.

Der Zinssatz für die Einlagenfazilität ist in der Regel die Untergrenze für den Tagesgeldsatz.

c) Mindestreservenpolitik

Dem System der Europäischen Zentralbanken (ESZB) steht das Recht zu, von den Geschäftsbanken zu verlangen, dass sie einen Teil ihrer Verbindlichkeiten auf Girokonten der zuständigen nationalen Zentralbank hinterlegen.

Der hierzu festgelegte Betrag heißt Mindestreserve.

Damit steht den Geschäftsbanken zur weiteren Kreditvergabe nur die sog. Überschussreserve zur Verfügung.

Wird der festgelegte Reservesatz (z. B. 2 % der Einlage) erhöht, führt dies zur Minderung der Überschussreserve. Dies hat zur Konsequenz, dass die Geschäftsbanken weniger Kredite vergeben können, das Geld wird knapper und in der Regel "teurer" (höhere Zinsen).

Wird der Reservesatz gesenkt, steht den Geschäftsbanken mehr Geld für die Kreditvergabe zur Verfügung. Das Geld wird "billiger", die Zinsen können sinken.