Unter Geldpolitik ist die Gesamtheit von
Maßnahmen und Instrumenten zu verstehen, die auf die
Sicherung der Geldversorgung der Haushalte und der
Wirtschaft unter Beachtung der Ziele der
Preisstabilität
in der
Euro-Zone gerichtet sind.
Träger der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet ist
seit dem 01. Januar 1999 die
Europäische Zentralbank (Sitz in Frankfurt/Main)
im Zusammenwirken mit den Zentralbanken der
Mitgliedsländer der Europäischen Währungsunion.
Die Europäische
Zentralbank und das Europäische Zentralbankensystem
(ESZB) sind in ihren Handlungen und Entscheidungen
unabhängig von den Weisungen der nationalen
Regierungen und der Organe auf EU - Ebene. Die EZB
hat das alleinige Recht, die Ausgabe von Banknoten
innerhalb der EWU-Mitgliedsländer zu genehmigen. Die
Ausgabe von Euro-Münzen wird durch die
EWU-Mitgliedsländer gestaltet, der Umfang und die
Ausgabe ist jedoch von der EZB zu genehmigen.
Diese Unabhängigkeit
der EZB ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass
der Euro eine stabile
Währung wird und sich weltweit als solche behaupten
kann.
Die
EZB nutzt zur Sicherung der Preisstabilität
verschiedene Instrumente, mit denen sie
einerseits auf die
Liquiditätssituation der Geschäftsbanken,
andererseits auf das Zinsniveau und damit auf die
Geldschöpfung
Einfluss nehmen kann.
Zu
diesen Instrumenten gehören vor allem:
a) Die Offenmarktpolitik
Offenmarktpolitik bedeutet, dass die EZB auf dem
"offenen" Markt Wertpapiere kauft oder verkauft.
Geschäftspartner sind dabei die Geschäftsbanken.
Besonders häufig werden Wertpapierpensionsgeschäfte
durchgeführt. Hierbei wird vereinbart, dass die
Geschäftsbanken nach Ablauf von Transaktionen die
Papiere wieder zurückkaufen.
b) Ständige Fazilitäten
Als
ständige Fazilitäten bezeichnet man
Kreditmöglichkeiten, die durch die Geschäftsbanken
bei Bedarf in unbegrenzter Höhe in Anspruch
genommen werden können.
Im
Unterschied zu Offenmarktgeschäften geht hier die
Initiative nicht von EZB, sondern von den
Geschäftsbanken aus.
Ständige Fazilitäten dienen dazu, eine sog.
"Übernachtliquidität" bereitzustellen oder
abzubauen.
Die
Spitzenrefinanzierungsfazilität erlaubt es
den Geschäftsbanken, ein zum Tagesabschluss
festgestelltes Soll-Saldo auf dem eigenen Girokonto
bei der nationalen Zentralbank durch in
Anspruchnahme einer Übernachtliquidität
auszugleichen.
Der
Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität ist
in der Regel die Obergrenze für den Tagesgeldsatz.
Bei
Wahrnehmung der
Einlagenfazilität haben die
Geschäftsbanken die Möglichkeit, eigene
überschüssige Liquidität "über Nacht" bei der
zuständigen nationalen Zentralbank verzinslich
anzulegen.
Der
Zinssatz für die Einlagenfazilität ist in der Regel
die Untergrenze für den Tagesgeldsatz.
c) Mindestreservenpolitik
Dem
System der Europäischen Zentralbanken (ESZB) steht
das Recht zu, von den Geschäftsbanken zu verlangen,
dass sie einen Teil ihrer Verbindlichkeiten auf
Girokonten der zuständigen nationalen Zentralbank
hinterlegen.
Der
hierzu festgelegte Betrag heißt
Mindestreserve.
Damit steht den Geschäftsbanken zur weiteren
Kreditvergabe nur die sog. Überschussreserve zur
Verfügung.
Wird der festgelegte Reservesatz (z. B. 2 % der
Einlage) erhöht, führt dies zur Minderung der
Überschussreserve. Dies hat zur Konsequenz, dass die
Geschäftsbanken weniger Kredite vergeben können, das
Geld wird knapper und in der Regel "teurer" (höhere
Zinsen).
Wird der Reservesatz gesenkt, steht den
Geschäftsbanken mehr Geld für die Kreditvergabe zur
Verfügung. Das Geld wird "billiger", die Zinsen
können sinken.
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