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FMEA steht für
Fehler-Möglichkeits- und Einfluss-Analyse.
Dies ist ein Instrument, das vor allem für eine
vorbeugende
Qualitätssicherung eingesetzt wird, und zwar mit
dem Ziel, die
Kosten für die Qualitätssicherung wirksam zu
senken. Das FMEA-Konzept setzt auf das Erreichen
des Qualitätsziels "Null Fehler"!
Je nach
Aufgabenstellung wird zwischen
- einer
System-FMEA (in der Phase der Prozess- und
Systemorganisation), - einer
Konstruktions-FMEA (in der Phase der
Produktentwicklung) und - einer
Prozess-FMEA (in der Phase der Leistungserstellung)
unterschieden.
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Ausgangspunkt der
Untersuchungen ist ein sog. Ereignis. Dies
kann die Fertigstellung einer Leistung bzw. die
Übergabe eines Produkts an einen Abnehmer sein.
Dieser Abnehmer ist entweder ein externer
Auftraggeber („externer Kunde“) oder eine innerhalb
des Unternehmens nachfolgende Prozess-Stufe
(„interner Kunde“). Die Forderung lautet: Das
betreffende Ereignis verursacht Null Fehler.
Um diese Forderung erfüllen zu können, muss als
Erstes ermittelt werden, was überhaupt mögliche
Fehler sein können. „Fehler“ im hier
betrachteten Zusammenhang sind Sachverhalte, die
durch den externen bzw. internen
Kunden reklamiert
bzw. beanstandet werden können (Beispiele: Die Maße
eines Produkts stimmen nicht oder die verursachten
Geräusche beim Betrieb des Produkts übersteigen
normierte Grenzwerte und der-gleichen mehr.) Sind
alle denkbaren Fehler aufgelistet, geht es im
zweiten Schritt darum, die möglichen Folgen
der Fehler für den externen bzw. internen Kunden zu
ermitteln und zu bewerten. Für die Bewertung der
Folgen eines möglichen Fehlers wird eine Skala mit
dem Wertebereich [1 ... 10] genutzt. Der Wert „1“
bedeutet, dass der mögliche Fehler vom Kunden
überhaupt nicht bemerkt wird und auch ansonsten
unbedeutend ist. Der Wert „10“ wird vergeben,
wenn der Fehler zu Verletzungen gesetzlicher
Vorschriften (z. B., hinsichtlich Verbraucher- bzw.
Umweltschutz) oder gar Gefahren für das Leben von
Personen mit sich bringen würde.
Im dritten
Schritt geht es darum, die möglichen Ursachen
für die aufgelisteten Fehler sowie die
Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens zu bestimmen.
Auch hier wird wiederum eine Skala [1 ... 10]
gewählt, wobei der Wert „1“ bedeutet, dass es
unwahrscheinlich ist, dass der betrachtete
(mögliche) Fehler auftritt. Der Wert „10“ hingegen
besagt, dass es nahezu sicher ist, dass der
betreffende Fehler auftritt.
Im vierten
Schritt wird schließlich überprüft, ob das
angewendete Qualitätsüberwachungs- und –sicherungssystem
(QSS) in der Lage sein wird, den betrachteten Fehler
(bzw. seine Verursachung) zu erkennen. Die Bewertung
dieses Sachverhalts erfolgt in einer Skala [1 ...
10] mit folgender Interpretation: Der Wert „1“
wird vergeben, wenn das QSS den Fehler relativ
sicher erkennen wird (Selbstentdecken). Der Wert
„10“ wird vergeben, wenn es fast sicher ist, dass
das eingesetzte QSS den Fehler nicht entdecken wird.
Siehe auch:
Qualitätsmanagement
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